Rohstoffsicherung und Abgrabungen
Steuerung des Abbaus von mineralischen Rohstoffen
Der Landesentwicklungsplan verpflichtet die Regionalplanung in NRW in Kapitel 9 – Rohstoffversorgung – zur planerischen Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit mineralischen Rohstoffen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der volkswirtschaftlich bedeutsame Abbau von Kies, Sand, Ton und Kalkstein in einem komplexen Spannungsfeld erfolgt. Konflikte bestehen insbesondere mit dem Natur- und Landschaftsschutz, dem Siedlungsraum, der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft und der Verkehrsplanung.
Der Regionalplanung fällt daher die schwierige Schlüsselaufgabe zu, schon im Vorfeld des Rohstoffabbaus durch Abwägung aller regionalplanerisch relevanten Belange Nutzungskonkurrenzen auszuschließen bzw. zu minimieren und der ausreichenden Rohstoffversorgung insbesondere durch Festlegungen von Bereichen zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) Rechnung zu tragen. Dabei muss ein sparsamer und sorgsamer Umgang mit den verfügbaren Rohstoffen Bestandteil eines wirtschaftlich und umweltpolitisch verantwortlichen Umgangs mit den Schätzen unserer Natur sein. Dezernat 32 als Regionalplanungsbehörde bereitet diese Entscheidungen für den Regionalrat vor, führt die entsprechenden Regionalplanänderungsverfahren durch und setzt die Vorgaben des Regionalplans im Rahmen der Pflichtbeteiligung in Zulassungsverfahren durch.
Um die Angemessenheit des Umfangs der regionalplanerisch gesicherten Bereiche für die Rohstoffsicherung beurteilen zu können, sind entsprechende Erhebungen notwendig. Nähere Informationen hierzu enthalten der Bericht zum aktuellen Abgrabungsmonitoring für Festgesteine (z.B. Kalkstein) der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der aktuelle Bericht des Geologischen Dienstes NRW zum Abgrabungsmonitoring für Lockergesteine (z.B. Kies).
Das gesamträumliche Rohstoffkonzept des RPD basiert auf der 51. Änderung des ehemaligen Regionalplans (GEP99), in deren Rahmen unter anderem die Sonderregelung für kleinräumige Abgrabungserweiterungen sowie eine neue Gebietskategorie in das Planwerk aufgenommen wurde – die Sondierungsbereiche für künftige BSAB. Das Rohstoffkonzept des RPD in Kapitel 5.4 wurde durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 19.02.2019 (17 K 8130/16) bestätigt.
Im April 2018 trat der aktuelle Regionalplan Düsseldorf (RPD) in Kraft. Der Regionalrat hat im Rahmen der Festlegung von Abgrabungsbereichen im Regionalplan eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten vorgenommen. Die Festlegungen im Kapitel 5.4.1 "Oberflächennahe Bodenschätze" des Regionalplans Düsseldorf stellen insoweit einen Kompromiss dar, der sowohl die wirtschaftspolitischen Interessen als auch die ökologische und soziale Verträglichkeit vertretbar miteinander verknüpft.
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