Niederländische Grenzmarkierung

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Den Regierungsbezirk Düsseldorf verbindet eine 175 km-lange gemeinsame Grenze mit dem Königreich der Niederlande und seinen direkt angrenzenden Provinzen Limburg und Gelderland.

Schon lange bevor die Grenzbäume an den gemeinsamen Übergängen fielen, bestanden verschiedene bilaterale Kontakte und Verabredungen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Bereits im Jahr 1977 beschlossen die Regierungen des Königreichs der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung. Dieses Abkommen wurde die Grundlage für die deutsch-niederländische Zusammenarbeit. Es sieht gegenseitige Konsultationen über Raumordnungsprobleme sowie die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen, besonders im Grenzgebiet, vor. Darüber hinaus gibt es natürlich viele weitere Schnittstellen und Kooperationen mit niederländischen Institutionen in den anderen Dezernaten der Bezirksregierung Düsseldorf. Neben einem regelmäßigen Austausch mit verschiedenen Akteuren zu vielen unterschiedlichen Themen, konzentrieren sich die grenzüberschreitenden Aktivitäten der Regionalplanung in Düsseldorf derzeit vor allem auf die folgenden drei Bereiche:

Abstimmungen zu Planungen und Genehmigungsverfahren

Eine weitere Grundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist die „Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Durchführung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie grenzüberschreitender Strategischer Umweltprüfungen im deutsch-niederländischen Grenzbereich“ aus dem Jahr 2013. Die Regionalplanungsbehörde ist Anlaufstelle im Sinne der Erklärung und damit beratend für die Gemeinden und Planungsbehörden bei Umweltprüfungen im Grenzraum auf der Ebene der Bauleitplanung tätig. Hierzu sei neben der erwähnten gemeinsamen Erklärung auf eine Zusammenfassung der in der gemeinsamen Erklärung beschriebenen Vorgehensweise bei grenznahen UVP/SUP in Form eines Fließdiagramms hingewiesen. Eine Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen und Regelungen zur grenzüberschreitenden Beteiligung bei verschiedenen Verfahren finden Sie ebenfalls bei den Materialien.

Auf der Ebene der Raumordnung steht die Regionalplanungsbehörde im Austausch mit den Raumordnungsbehörden in den Niederlanden (vornehmlich die Provinzen Limburg und Gelderland). Gegenseitige Beteiligungen bei der Aufstellung landesweiter und regionaler Raumordnungspläne stellen eine Abstimmung der Pläne sicher. Vergleichbar mit den deutschen Regionalplänen sind in den Niederlanden die Omgevingsvisies (Umgebungsleitbilder) und Omgevingsverordeningen (Umgebugsverordnungen) der Provinzen.

Material zum Thema:

Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission

Beratungen und Abstimmungen zu raumbedeutsamen Planungen finden regelmäßig in der deutsch-niederländischen Raumordnungskommission (D-NL ROK) statt. Die Raumordnungskommission hat zwei Unterkommissionen und Arbeitsgruppen eingesetzt. Die Bezirksregierung Düsseldorf wirkt in der Unterkommission Süd "UK-Süd" und der dazugehörigen Arbeitsgruppe mit. Die Kommission kann Empfehlungen verabschieden, die sie beiden Regierungen vorlegt. Die Regierungen sollen diese Empfehlungen nach Kräften unterstützen. Die Arbeitsgruppen bereiten die Sitzungen und Beschlüsse der Unterkommissionen inhaltlich vor. Neben der gegenseitigen Information über Planungen und Projekte, werden in der D-NL ROK auch Projekte welche die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Verständigung fördern bearbeitet. In 2018 feierte die Raumordnungskommission 50-jähriges Jubiläum. Die Ergebnisniederschrift dieser Sitzung finden Sie in den Materialien.

Material zum Thema:

Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit grenzüberschreitender Daten

In der gemeinsamen Sitzung der UK Nord und Süd am 07.06.2018, anlässlich des 50. Jubiläums, wurde unter anderem das MORO-Projekt (Modellvorhaben der Raumordnung) „Raumbeobachtung Deutschland und angrenzende Regionen“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vorgestellt. In diesem Projekt wurden die grundlegenden Themen und Anforderungen an eine bundesweite grenzübergreifende Raumbeobachtung untersucht. Es wurde auch erhoben welche Informationen derzeit für grenzübergreifende Analysen zur Verfügung stehen (weitere Informationen und Ergebnisbericht unter dem Link unten abrufbar). In diesem Zusammenhang fassten die Unterkommissionen Nord und Süd den Beschluss die ständigen Arbeitsgruppen mit der Prüfung zu beauftragen welche Formen der grenzüberschreitenden Raumbeobachtung sich für eine Implementierung im deutsch niederländischen Grenzraum besonders gut eignen und wie eine Verstetigung und Implementierung konkret aussehen könnte. Dieser Beschluss ist einer der Gründe für die Teilnahme der Bezirksregierung Düsseldorf (in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen), als Vertreter für die Modellregion NRW, beim Nachfolgeprojekt „Etablierung eines Raumbeobachtungssystems für angrenzende Regionen“, welches im Oktober 2019 startete. Ziel des Projektes ist die Erarbeitung eines Handbuches, welches die methodischen und technischen Grundlagen für ein dauerhaftes Raumbeobachtungssystem für Deutschland und seine angrenzenden Regionen festlegt, sowie eines Indikatorenkataloges (inklusive erstem Datensatz), der die enthaltenen Informationen und über die Metadaten im Datensatz die Harmonisierungserfordernisse aufzeigt. In diesem Projekt arbeiten die Statistikämter NRWs (IT.NRW), Niedersachsens (LSN) und der Niederlande (CBS) im Bereich der Datenbeschaffung und –aufbereitung mit. Die Statistikämter haben bereits Erfahrung in grenzüberschreitender Statistik mitgebracht. In den Materialien finden Sie beispielhaft Links zu einem Datenportal zum Arbeitsmarkt im Bereich der deutsch-niederländischen Grenze, welches die Statistikämter in einem anderen Projekt erarbeitet haben. 

Im Rahmen eines Austausches von Akteuren aus den Grenzregionen NRWs zu Belgien und den Niederlanden im Rahmen des MORO-Projektes bei der Bezirksregierung Düsseldorf, wurde von allen Seiten der Bedarf an grenzüberschreitend nutzbaren Geodaten bekundet. Auch hier gibt es in NRW bereits Initiativen in verschiedenen Bereichen (vgl. Links unten). Im Anschluss an das MORO-Projekt soll ausgelotet werden, wie man in Ergänzung zum geplanten Raumbeobachtungssystem des Bundes auf regionaler Ebene Fortschritte bei der Verfügbarkeit grenzüberschreitender Geodaten erzielen kann.

Material zum Thema: