01. Regionalplanänderung (Übersichtskarte)

1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD)

„Mehr Wohnbauland am Rhein“ – Die Regionalplanänderung ist wirksam!
Im Regionalplan Düsseldorf (RPD) können entsprechend neuer Vorausberechnungen neue Siedlungsbereiche für Wohnen dargestellt werden. Die Bedarfssituation hat sich in den letzten Jahren in der Region verändert. Insbesondere in der Rheinschiene und in den Oberzentren ist der Wohnraumbedarf deutlich angestiegen. Gleichzeitig ist in der extrem verdichteten Planungsregion Düsseldorf der verbliebene Freiraum eine besonders knappe, in vielerlei Hinsicht wertvolle und deshalb unbedingt zu schützende Ressource. Der ungewöhnlich starke Anstieg von Miet- und Immobilienpreisen, aber auch die derzeitige Belastungs-und Stausituation auf den Straßen erfordern in diesem Spannungsfeld zwischen hohem Bedarf für Siedlungen und jetzt schon von allen Raumfunktionen stark beanspruchter Region eine adäquate Antwort für die künftige Siedlungsentwicklung von der Regionalplanung. Die aktuelle Bautätigkeit am Rhein ist derzeit zu gering, um den Wohnungsmarkt in der Rheinschiene zu entspannen. Gleichzeitig steht dem Wohnungsneubedarf der Rheinschiene ein begrenztes Bauflächenpotential gegenüber, das zum Teil auch nicht genutzt wird. Der Regionalrat Düsseldorf hat auch vor dem Hintergrund der schwierigen Entwicklungsfähigkeit vieler bestehender Siedlungspotentiale gewünscht, entsprechend der landesplanerischen Vorgaben im Landesentwicklungsplan NRW eine bedarfsgerechte Darstellung von Siedlungsbereichen im Regionalplan Düsseldorf vorzunehmen, damit in den Kommunen genügend Alternativen auch für eine kurzfristige Flächenentwicklung zur Verfügung stehen. Der Regionalrat Düsseldorf versteht die erste Änderung des Regionalplanes Düsseldorf für „Mehr Wohnbauland am Rhein“ zudem als Signal an alle Kommunen und Akteure noch mehr Anstrengungen für mehr Wohnungsbau zu unternehmen, damit die Folgen des engen Wohnungsmarktes in der Rheinschiene abgemildert werden können.  

Verfahrensablauf (abgeschlossen)

Im Mai 2018 begann die Arbeit für die erste Regionalplanänderung mit einer Auftaktveranstaltung im Plenarsaal der Bezirksregierung Düsseldorf. Rund 80 Vertreterinnen und Vertretern der kreisangehörigen Kommunen und kreisfreien Städte des Regierungsbezirkes Düsseldorf haben sich am 18.05.2018 mit den Fachleuten der Bezirksregierung und aus der Region in Düsseldorf zur Veranstaltung „Mehr Wohnbauland am Rhein“ getroffen. Die Regionalplanung hat mit den Kreisen und kreisfreien Städten ein Suchsystem für neue Flächen entwickelt. Die gesamte Planungsregion mit dem Schwerpunkt Rheinschiene wird dabei ins Auge gefasst. Neben vielen Kriterien wie Verkehrsanbindung und Ökologie spielt insbesondere die hohe städtebauliche Qualität von maßgeschneidertem Wohnraum für zum Beispiel Familien, Singles und Senioren eine wichtige Rolle.

In der Folge wurden im Rahmen von verschiedenen Kommunalgesprächen gemeinsam Flächenoptionen diskutiert und zusammengetragen. Auf dieser Grundlage wurde das Flächenranking vorbereitet, welches der Flächenidentifizierung der am besten geeigneten Flächen dient


Scoping und frühzeitige Unterrichtung

Gemäß § 8 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist für die Regionalplanänderung eine strategische Umweltprüfung durchzuführen und die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplanes auf die Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten. Dazu wird ein Scoping durchgeführt, in dem der Untersuchungsrahmen und die Methodik der Umweltprüfung und der Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes den berührten öffentlichen Stellen dargelegt werden.

Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Unterrichtung der in Ihren Belangen berührten öffentlichenStellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG. Sie wurden frühzeitig über die Planungsabsichten der 1. Regionalplanänderung unterrichtet und aufgefordert, Planungen und Maßnahmen zu melden, die für die 1. Regionalplanänderung relevant sein könnten.

Der Rücklauf aus Scoping und frühzeitiger Unterrichtung der öffentlichen Stellen fließen in das weitere Verfahren ein.
Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit über die Planungsabsichten erfolgte im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf am 25.10.2018.

Unterlagen zum Scoping:


Erarbeitungsbeschluss

Die Einleitung des formellen Verfahrens zur 1. Änderung erfolgte am 27.06.2019 durch einen Beschluss des Regionalrates Düsseldorf in seiner 77. Sitzung unter Top 4.


1. Offenlage

Gemäß §9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V. m.§ 13 Abs.1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) ist der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten Stellen Gelegenheit zu geben, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen.

Die Planunterlagen der 1. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) wurden auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht und ergänzend bei der Regionalplanungsbehörde sowie den Kreisen und kreisfreien Städten ausgelegt. Anregungen, Bedenken sowie Stellungnahmen konnten vom 26. Juli bis 30. September 2019 eingereicht werden.

Bürgerinnen und Bürger haben zahlreiche Stellungnahmen bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Zu diesen gehören mehrere Unterschriftenlisten, die sich gegen die Entwicklung einzelner vorgeschlagener Flächen richten. Andere begrüßen die regionalplanerische Anstrengung, dem Wohnungsmangel durch die Initiative „Mehr Wohnbauland am Rhein“ zu begegnen. Thematisch beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Planungsregion vor allem der Aspekt „Verlust von Freiraum“, wobei Sie insbesondere Tierarten, Landschaft, Klima, Landwirtschaft und die Natur als Erholungsraum gefährdet sehen.

Zusätzlich zu den Bürgerinnen und Bürgern nutzen natürlich auch Vertreter der Kommunen, Träger öffentlicher Belange, Verbände und andere die Gelegenheit, ihre Meinung zu der ersten Ideensammlung „Wohnbauland“ zu äußern und Stellungnahmen einzureichen. Während die Rückmeldungen der Städte und Gemeinden unterschiedlich ausfallen, haben sich die Verfahrensbeteiligte aus dem Bereich Landwirtschaft und aus dem Bereich Natur kritisch zum Umfang der Wohnbauinitiative geäußert.

Das Regionalplanänderungsverfahren ist ein offenes Verfahren, in dem viele Argumente in der Gesamtschau abgewogen werden. Deshalb wurden alle Stellungnahmen nach Themenbereichen systematisiert und ausgewertet und dem Regionalrat übermittelt. Der Planungsausschuss des Regionalrates ist am 11.11.2019 mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, den 2. Entwurf erneut öffentlich für alle zugänglich auszulegen.


2. Offenlage

Stellungnahmen konnten vom 06. Dezember 2019 bis 17. Januar 2020, nach Maßgabe der näheren Angaben im Amtsblatt (Anlage zum Amtsblatt) eingereicht werden.

Verfahrensunterlagen zur Offenlage:

Aufstellungsbeschluss

Auf der Grundlage aller eingereichten Stellungnahmen und der regionalplanerischen Bewertungen, hat der Regionalrat am 08.05.2020 in seiner 80sten Regionalratssitzung einen Aufstellungsbeschluss (abschließender Verfahrensbeschluss bei Regionalplanänderungsverfahren) zu der 1. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf gefasst. Ein wiederholter Aufstellungsbeschluss der Unterlagen in gleicher Fassung, ergänzt um die am 08. Mai 2020 fehlende Legende, erfolgte am 25. Juni 2020.

Die Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage unter TOP 5 der 80. Sitzung des Regionalrates abgerufen werden. Die Unterlagen einschließlich der genauen Begründung zum wiederholten Aufstellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage unter TOP 7 der 81. Sitzung des Regionalrates eingesehen werden.

Bekanntmachung

Der Landesplanungsbehörde wurden mit Schreiben vom 06.07.2020 die Unterlagen zur 1. Regionalplanänderung angezeigt. Die Rechtsprüfung durch die Landesplanungsbehörde ergab keine Einwendungen, so dass die 1. Regionalplanänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 26.11.2020 (Nr. 53) bekannt gemacht und damit rechtskräftig werden konnte.

Niederlegung

Der Raumordnungsplan wird mit der Begründung, einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG zu jedermanns Einsicht bei der Regionalplanungsbehörde bereitgehalten. Dort können die genannten Unterlagen in Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eingesehen werden. Ergänzend stehen die Unterlagen auch hier zum Abruf bereit:“