04. Regionalplanänderung

4. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Wuppertal

(Umwandlung von GIB in ASB-GE und ASB) – Die Regionalplanänderung ist wirksam!

Anlass für die 4. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) sind Planungsüberlegungen der Stadt Wuppertal im Bereich des Stadtteils Barmen. 

Das Plangebiet befindet sich auf Höhe der Auffahrt zur Autobahn A 46 (Anschlussstelle Wuppertal-Barmen). Der betreffende Bereich beginnt südlich der Autobahn, seine westliche Grenze stellt die Carnaper Straße dar. Im Osten endet der Bereich entlang der Riescheider Straße bzw. Hans-Sachs-Straße und reicht im Süden bis über die Bromberger Straße an den Carnaper Platz.

Aufgrund seiner ursprünglich stark gewerblichen Prägung ist das gesamte Areal in der Vergangenheit im RPD als gewerblich-industrieller Bereich (GIB) festgelegt worden. Wesentlich geprägt wurde das Gebiet vom metallverarbeitenden Betrieb „Prym“ (Handarbeits- und Nähzubehör für die Textilindustrie), der Standort ist jedoch zwischenzeitlich brachgefallen. Zudem werden große Teile südlich der Schützenstraße durch die Wuppertaler Stadtwerke genutzt (Unternehmenssitz mit Verwaltungs- und Betriebsflächen,).

Die Stadt Wuppertal begehrt nun eine städtebauliche Neuordnung des Areals unter Berücksichtigung der zuvor kurz skizzierten Rahmenbedingungen. In grober Konzeptionierung ist vorgesehen, das gesamte heute im RPD noch als GIB dargestellte Areal zukunftsfähigen Nutzungen zuzuführen und verträglich in das sich nach Süden fortsetzende Stadtgefüge einzubetten. Dazu gehört die Aktivierung des „Prymgeländes“, Erhalt des Friedhofes und Sicherung der noch vorhandenen gewerblichen Strukturen nördlich der Schützenstraße. Ausgangspunkt für diese Umstrukturierung soll die Ansiedlung eines Möbelhauses der Firma XXXL Lutz mit einer Gesamtverkaufsfläche von voraussichtlich 27.000 m² Verkaufsfläche auf dem ehemaligen Gelände der Firma Prym sein. Bei dem Möbelmarkt handelt es sich um ein sondergebietspflichtiges Vorhaben im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO. Eine Bauleitplanung für solche Vorhaben ist gemäß Ziel 6.5-1 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) zulässig.

Entsprechend bedarf es zunächst einer Änderung des RPD, bevor neue Nutzungsoptionen auf kommunaler Ebene vorgesehen werden können. Die 4. Änderung des RPD beabsichtigt somit die Umwandlung der bisherigen Ausweisung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich für Gewerbe (ASB-GE) im nördlichen Teil sowie einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) im südlichen Teil. Der betreffende Bereich hat eine Gesamtgröße von ca. 30 Hektar.

 

Verfahrensablauf (abgeschlossen)

Scoping und frühzeitige Unterrichtung

Mit Schreiben vom 17.04.2020 wurden zunächst die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) unterrichtet. Die Unterrichtung dient auch dazu, Auskunft über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu erhalten, welche für die 4. Änderung des RPD bedeutsam sein können. Sie wurde mit Fristsetzung für Rückäußerungen bis zum 08.05.2020 durchgeführt.

Gemäß § 8 ROG ist bei der Änderung von Raumordnungsplänen – hier des Regionalplans – eine Prüfung der Umweltauswirkungen durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Bei geringfügigen Änderungen von Raumordnungsplänen kann jedoch von einer Umweltprüfung abgesehen werden. Ausgehend von der Einschätzung, dass im vorliegenden Fall diese Vorrausetzungen erfüllt sind, wurden gemäß § 8 Abs. 2 ROG im gleichen Zeitraum die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich berührt sein kann, beteiligt. Die Beteiligung erfolgte auf Basis eines Screeningpapiers. Sie kam zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen aufgrund der Planänderung zu erwarten sind, so dass auf die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung verzichtet wird.

Darüber hinaus fand die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 ROG durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 30.04.2020 statt.

 

Erarbeitungsbeschluss

Die Einleitung des formellen Verfahrens zur 4. Regionalplanänderung erfolgte am 25.06.2020 durch einen Beschluss des Regionalrates Düsseldorf.

Der Regionalrat hat in seiner 81. Sitzung am 25.06.2020 unter TOP 5 beschlossen, das Verfahren zur Erarbeitung der 4. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Wuppertal einzuleiten.

Beschluss

 

Offenlage

Gemäß §9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V. m.§ 13 Abs.1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) ist der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten Stellen Gelegenheit zu geben, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen.

Die Planunterlagen der 4. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) werden auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht und ergänzend bei der Regionalplanungsbehörde ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf bekannt gemacht.

Im Beteiligungsverfahren werden Behörden und Stellen aufgefordert zu der Planung Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in einer Synopse zusammengestellt. Zu den Bedenken und Anregungen werden Ausgleichsvorschläge erarbeitet und mit den Beteiligten gemäß §19 Abs.3 LPLG erörtert.

Verfahrensunterlagen zur Offenlage:

  1. Änderungen (Graphische Darstellung)
  2. Begründung
  3. Screeningpapier (in der Fassung der Beteiligung zum Screening)
  4. Beteiligtenliste
  5. Beschlussliste zur 81. Sitzung des Regionalrats Düsseldorf am 25. Juni 2020
  6. Bekanntmachungstext (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 9. Juli 2020)
  7. korrigierter Bekanntmachungstext (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 23. Juli 2020)

 

Aufstellungsbeschluss

Auf der Grundlage aller eingereichten Stellungnahmen und der regionalplanerischen Bewertungen hat der Regionalrat in seiner 83. Sitzung am 17. Dezember 2020 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Wuppertal (Umwandlung von GIB in ASB-GE und ASB) gefasst.

Die Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss können der Sitzungsvorlage entnommen werden.

 

Bekanntmachung

Der Landesplanungsbehörde wurde die Regionalplanänderung mit Bericht vom 5. Februar 2021 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass keine Einwendungen erhoben werden.

Der Bekanntmachungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. April 2021 wurde am 26. April 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 420) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Regionalplanänderung wirksam.

 

Niederlegung

Der Raumordnungsplan wird mit der Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung zu jedermanns Einsicht bei der Regionalplanungsbehörde bereitgehalten. Dort können die genannten Unterlagen im Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eingesehen werden. Ergänzend stehen die Unterlagen auch hier zum Abruf bereit:

  1. Änderung des Raumordnungsplans
  2. Begründung
  3. Bekanntmachung mit Rechtsbehelfsbelehrung