Übersichtskarte mit den Änderungen

5. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen

(Kraftwerksfolgenutzung und Siedlungsraumentwicklung) – Die Regionalplanänderung ist wirksam!

Zentraler Anlass für die 5. Änderung des Regionalplans Düsseldorf, welche drei räumliche Teilbereiche beinhaltet, sind Planungen der Stadt Grevenbroich zur Reorganisation der Flächen des Kraftwerkes Frimmersdorf sowie dessen Umfeld.

5. Regionalplanänderung (Blatt 1)

Die Liegenschaften des Kraftwerks befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Grevenbroich zwischen den Stadtteilen Gindorf, Neuenhausen und Frimmersdorf. Im Rahmen des sich im Rheinischen Revier vollziehenden Strukturwandels sollen die Flächen des Kraftwerkes, nach dessen endgültiger Stilllegung im Oktober 2021, als Innovations- und Technologiezentrum gewerblich-industriell nachgenutzt und zum Teil erweitert werden. Die Änderungen im Teilbereich Frimmersdorf umfassen insgesamt fünf Einzelflächen (Frimmersdorf_1 bis Frimmersdorf_5). Für die ca. 74,8 ha große Fläche Frimmersdorf_1 soll die Zweckbindung Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe aufgehoben werden und es verbleibt ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB). Ein kleiner Teil von ca. 1,5 ha im Norden des Kraftwerkes soll als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich festgelegt werden. Die Einzelflächen Frimmersdorf_2 (3 ha) und Frimmersdorf_4 (2,5 ha) sollen jeweils als Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festgelegt werden. Die Fläche Frimmersdorf_5 weist eine Größe von ca. 9 ha auf und soll als GIB festgelegt werden. Im Bereich der Fläche erfolgt zudem eine Anpassung der Abgrenzung des Bereichs zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB), entsprechend dem aktuell gültigen Braunkohlenplan Frimmersdorf. Darüber hinaus soll die bestehende Schienentrasse der Werksbahn im Regionalplan als Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr festgelegt werden.  Die Fläche Frimmersdorf_3 (5 ha) soll als Allgemeiner Siedlungsbereich mit der Zweckbindung Gewerbe (ASB-GE) festgelegt werden. Neben der beabsichtigten Änderung am Standort Frimmersdorf umfasst die Regionalplanänderung zwei weitere räumliche Teilbereiche:

 

5. Regionalplanänderung (Blatt 2)

Auch das Altkraftwerk in Neurath wird im Zuge des Strukturwandels mittelfristig stillgelegt. Die Stilllegung erfolgt für die einzelnen Blöcke schrittweise ab dem Jahr 2021, sodass bis Ende 2023 die endgültige Stilllegung erfolgt und der Rückbau im Jahr 2024 beginnen könnte. Daher kann auf dem bisherigen Kraftwerksstandort auf der Grenze zwischen der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen, mit Ausnahme des Bereiches der Kraftwerke BoA 2/3, mittelfristig eine gewerblich-industrielle Nachnutzung erfolgen und zum Strukturwandel im Rheinischen Revier beitragen. Der Teilbereich beinhaltet die beiden Flächen Neurath_1 (64,2 ha) und Neurath_2 (44,7 ha), für die jeweils die Zweckbindung „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ aufgehoben werden und eine Darstellung als GIB verbleiben soll.

 

05. Regionalplanänderung (Blatt 3)

Ebenfalls sollen in der 5. Änderung die gewerblichen Entwicklungspotenziale in der Gemeinde Rommerskirchen neu strukturiert werden. Zum einen soll der bestehende GIB seiner tatsächlichen Entwicklung entsprechend angepasst und als Allgemeiner Siedlungsbereich (für Gewerbe) festgelegt werden und zum anderen soll eine bedarfsgerechte Erweiterung im Norden bis zur geplanten Bundesstraße erfolgen. 

 

Verfahrensablauf (abgeschlossen)

Scoping und frühzeitige Unterrichtung

Gemäß § 8 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist für die Regionalplanänderung eine strategische Umweltprüfung durchzuführen und die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplanes auf die Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten. Dazu wird ein Scoping durchgeführt, in dem der Untersuchungsrahmen und die Methodik der Umweltprüfung und der Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes den berührten öffentlichen Stellen dargelegt werden. Gleichzeitig erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der in Ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG. Sie werden frühzeitig über die Planungsabsichten der 5. Regionalplanänderung unterrichtet und aufgefordert, Planungen und Maßnahmen zu melden, die für die 5. Regionalplanänderung relevant sein könnten. Der Rücklauf aus Scoping und frühzeitiger Unterrichtung der öffentlichen Stellen fließen in das weitere Verfahren ein. Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit über die Planungsabsichten erfolgte im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf am 11.06.2020 und im Internet.

 

Erarbeitungsbeschluss

Der Regionalrat hat in seiner 83. Sitzung am 17.12.2020 unter TOP7 beschlossen, das Verfahren zur Erarbeitung der 5. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen (Kraftwerksfolgenutzung und Siedlungsraumentwicklung) entsprechend der Sitzungsvorlage einzuleiten. Beschluss

 

1. Beteiligungsverfahren

Gemäß §9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V. m.§ 13 Abs.1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) ist der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten Stellen Gelegenheit zu geben, zu den Planunterlagen (Planentwurf, Planbegründung und Umweltbericht) Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen der 5. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) werden auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht und ergänzend bei der Regionalplanungsbehörde sowie dem Rhein-Kreis Neuss öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 30.12.2020 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf bekannt gemacht. Im Beteiligungsverfahren werden Behörden und Stellen in dem Zeitraum vom 14.01.2021 – 15.03.2021 aufgefordert zu der Planung Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in einer Synopse zusammengestellt. Zu den Bedenken und Anregungen werden Ausgleichsvorschläge erarbeitet. Verfahrensunterlagen im ersten Beteiligungsverfahren:
  1. Änderungen der zeichnerischen Festlegung des RPD
  2. Begründung
  3. Umweltbericht mit Anhang
  4. Beteiligtenliste
  5. Beschlussliste zur 83. Sitzung des Regionalrats Düsseldorf am 17. Dezember 2020
  6. Bekanntmachungstext (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 30. Dezember 2020) Beilage Ziffer 576
 

2. Beteiligungsverfahren

Auf Grundlage der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren wurden der Planentwurf, seine Begründung und der Umweltbericht an verschiedenen Stellen aktualisiert. Insbesondere die zeichnerischen Festlegungen in Bezug auf die Fläche Frimmersdorf_3 wurden wesentlich verändert. Diese Fläche soll nun nicht mehr als ASB-GE festgelegt werden. Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner 85. Sitzung am 24. Juni 2021 unter TOP 4 beschlossen, in diesem Verfahren eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen vorzunehmen. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bekommen vom 23.07.2021 bis 23.08.2021 – entsprechend § 9 Absatz 2 ROG – die Gelegenheit eine Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht einzureichen. Ort und Dauer der Auslegung wurde am 08.07.2021 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf bekannt gemacht. Verfahrensunterlagen im zweiten Beteiligungsverfahren:
  1. Änderung der zeichnerischen Festlegungen des RPD
  2. Begründung
  3. Umweltbericht mit Anhang
  4. Beteiligtenliste
  5. Beschlussliste zur 85. Sitzung des Regionalrats Düsseldorf am 24. Juni 2021
  6. Bekanntmachungstext (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 8. Juli 2021)
  7. Geplante zeichnerische Festlegungen (Sonderbeilage zum Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 8. Juli 2021)

 

Feststellungsbeschluss

Auf Grundlage aller eingereichten Stellungnahmen und der regionalplanerischen Bewertungen hat der Regionalrat am 16. Dezember 2021 mehrheitlich den Feststellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst. Die Unterlagen zum Feststellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage unter dem TOP 8 der 87. Sitzung des Regionalrats eingesehen werden.  

Bekanntmachung

Der Landesplanungsbehörde wurde die Regionalplanänderung mit Bericht vom 3. Januar 2022 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass keine Einwendungen erhoben werden. Der Bekanntmachungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. April 2022 wurde am 12. Mai 2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 724) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Regionalplanänderung wirksam.  

Niederlegung

Der Raumordnungsplan wird mit der Begründung, einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG zu jedermanns Einsicht bei der Regionalplanungsbehörde bereitgehalten. Dort können die genannten Unterlagen in Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eingesehen werden. Ergänzend stehen die Unterlagen auch hier zum Abruf bereit: