Investitionen (Symbolbild)

Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand

Fragen zum Thema Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand beantwortet die jeweilige Stadt- oder Kreisverwaltung, die auch für die Entscheidung über den Förderantrag zuständig ist. 
Hinweise zu förderfähigen Maßnahmen und Rechtsgrundlagen, wie die Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest 2006), finden Sie beim Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.