FAQ zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF)

Neben den hier enthaltenen Antworten finden Sie weitere Informationen sowie die maßgebliche Rechtsverordnung unter www.oliver.nrw.de.
Das Ausbildungskonzept für die 18monatige Ausbildung nach VOBASOF finden Sie hier.
Sofern noch Fragen offen sind, können Sie uns diese gerne über das Postfach vo-basof [at] brd.nrw.de (vo-basof[at]brd[dot]nrw[dot]de) mitteilen.

FAQ

Die Ausbildung ist berufsbegleitend angelegt und dauert 18 Monate.

Ausbildungsbeginn ist der Start des jeweiligen Schulhalbjahres, bzw. Tag genau zum Schuljahresbeginn.

Sie müssen sich jeweils zum 31.05. bzw. 30.11. vor dem jeweiligen Ausbildungsbeginn bewerben. Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Bewerbungen dürfen von Rechts wegen nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Vorlage bei der Schulleitung mit bestätigtem Eingangsdatum / Eingangsstempel.

Gemäß § 2 des Verordnungsentwurfs können Personen Zugang zur Ausbildung erhalten, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1.eine Lehramtsbefähigung im Sinne des Lehrerausbildungsgesetzes erworben haben,
2.als Lehrerin oder Lehrer im Schuldienst dauerhaft beschäftigt sind,
3.bereits in der sonderpädagogischen Förderung auf einer entsprechenden Haushaltsstelle tätig sind und
4.bereit sind eine solche Tätigkeit dauerhaft auszuüben.

Sofern Sie bereits im Schuldienst tätig sind, können Sie dies bei Ihrer Schulleitung erfragen.
Bei Neueinstellungen, die sich vertraglich zu einer VOBASOF-Teilnahme verpflichtet haben, ist dies bei der Einstellung bereits geprüft worden.

Auf Grund des eindeutigen Wortlauts der maßgeblichen Verordnung ist dies leider nicht direkt möglich. Über das Portal www.oliver.nrw.de werden hierfür entsprechende Versetzungsstellen ausgeschrieben Sofern Sie bei diesem Verfahren erfolgreich sind, erfüllen sie die oben genannte 3. Voraussetzung (entsprechende Haushaltsstelle) und können sich um einen Ausbildungsplatz bewerben.

Ja, wenden Sie sich bei Bedarf an die für Ihren Bezirk zuständigen Schulaufsichtsbeamten beim Schulamt für Förderschulen bzw. Grundschulen.

Die berufsbegleitende Ausbildung endet mit einer Staatsprüfung. Wird diese bestanden, erhalten Sie zusätzlich das Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit einer Fachrichtung (entweder LE oder ES). Damit werden Sie dann auch als Lehrkraft mit dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung eingesetzt und entsprechend besoldet (A13).

Ja, Sie erhalten fünf Entlastungsstunden pro Woche.

Die Ausbildung erfolgt an der Schule und jeweils an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL).

Die Ausbildung wird in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Duisburg, Düsseldorf, Kleve und Solingen angeboten; jedoch nicht an allen ZfsL zu jedem Ausbildungsbeginn.
Die Übersicht über die unverbindlich vorgeplanten ausbildenden ZfsL bis 2022 finden Sie hier.

Ja. Zu jedem Ausbildungsbeginn können sich Lehrkräfte aus dem gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf um eine Ausbildung bewerben. Die Ausbildung im ZfsL findet immer in dem Zentrum statt, welches sich aus der obigen Termin- Zentrums-Liste ergibt.

Ja. Die Maßnahme dient der möglichst kurzfristigen Deckung des aktuellen Bedarfs an Sonderpädagogen. Da die Landesregierung Maßnahmen getroffen hat, die Anzahl der Studienplätze zu erhöhen, besteht nur in der Zwischenzeit ein entsprechender Bedarf. Nach der Verordnung ist die Maßnahme zeitlich bis 2022 befristet.