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Sanierungsplanregelungen / -pläne

Der Sanierungsplan stellt die fachliche Grundlage für die Sanierung dar. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu dem Thema und eine Übersicht der bedeutsamsten Sanierungspläne im Regierungsbezirk.

Das Bundes-Bodenschutzgesetz, das am 01. März 1999 in Kraft getreten ist, regelt seitdem bundesweit einheitlich den Umgang mit Altlasten. Es enthält in § 13 Ausführungen zur Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen: die Verbindlicherklärung des Sanierungsplans.

Was ist ein Sanierungsplan?

Der Sanierungsplan stellt die fachliche Grundlage für die Sanierung dar: Er fasst die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen (Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung) zusammen und stellt die Sanierungsmaßnahmen zusammenhängend dar.

Vorgaben für den Inhalt eines Sanierungsplanes

Die Anforderungen an den Inhalt von Sanierungsplänen sind in § 6 und im Anhang 3 der Bundesbodenschutzverordnung festgelegt. Der Sanierungsplan soll Ausführungen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Darstellung der Ausgangslage
  • Darstellung des Sanierungsziels und der hierfür erforderlichen Maßnahmen und ihre Eignung
  • Darstellung von Kontrollmaßnahmen während und nach der Sanierung
  • Darstellung des Zeitplans und der Kosten

Diese Punkte sind im Anhang 3 der Bodenschutzverordnung inhaltlich weiter ausgeführt. Sie stellen keine verbindliche Checkliste dar, in der jeder Punkt abzuarbeiten wäre. Die Anforderungen an den Sanierungsplan sind vielmehr für den jeweiligen Einzelfall festzulegen.

Für welche Altlasten soll ein Sanierungsplan erstellt werden?

Ein Sanierungsplan soll bei Altlasten aufgestellt werden, bei denen aufgrund der Verschiedenartigkeit der durchzuführenden Maßnahmen ein abgestimmtes Vorgehen notwendig ist

oder

von denen auf Grund von Art, Ausbreitung oder Menge der Schadstoffe in besonderem Maße schädliche Bodenveränderungen ausgehen.

Wer erstellt einen Sanierungsplan und wer genehmigt ihn?

Der Sanierungsplan wird von den zur Sanierung Verpflichteten in der Regel unter Einbeziehung eines Sachverständigen erstellt und kann von der zuständigen Behörde für verbindlich erklärt werden. In NRW sind dies in der Regel die unteren Bodenschutzbehörden, d.h. die Kreise oder Städte, in Einzelfällen die Bezirksregierungen als obere Bodenschutzbehörden.

Bündelungsfunktion

Je nach Art der durchgeführten Sanierungmaßnahme können eine Reihe von Genehmigungen erforderlich sein, wie z.B.:

  • Baugenehmigung für Bodenaufschüttungen etwa bei der Errichtung von Sicherungsbauwerken
  • wasserrechtliche Genehmigungen für das Fördern oder Einleiten von Grundwasser
  • immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Bodenbehandlungsanlagen oder Bodenluftbehandlungsanlagen.

Alle diese Einzelgenehmigungen können in der Verbindlicherklärung gebündelt werden. Voraussetzung hierfür ist:

  • das Einvernehmen mit der zuständigen Behörde
  • die miteingeschlossenen Verfahren werden im Plan mitaufgeführt
  • es sind keine UVP-pflichtigen Vorhaben

Die bedeutsamsten Sanierungspläne, die von den Kommunen und Investoren des Bezirks Düsseldorf seit in Krafttreten des BBodSchG im Rahmen des Flächenrecyclings, sowie der Gefahrenabwehr bei bewohnten Altlastflächen und bei Grundwasserschäden erstellt wurden, sind in den beiden nachfolgenden Tabellen zusammengefasst.

Tabelle 1: Sanierung

Jahr

Sanierungsmaßnahme / Flächenrecycling

Nachfolgenutzung

Kosten / Kostenträger

Sanierungsplanerstellung / Sanierungsdurchführung

Verbindlichkeitserklärung

1999/2000

ehem. Krupp-Hoesch-Hüttenwerksgelände in Duisburg-Rheinhausen, 265 ha; Umlagerung und Gesamtprofilierung mit rund 2 Mio. m³ Fremdmaterialien; Oberflächenversiegelung

Logistikzentrum Logport I

30 Mio. € /  EU, NRW, Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH

Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH, Logport Logistic GmbH

Stadt Duisburg

2000

ehem. Raffineriegelände der DeutschenShell AG in Monheim; 25 ha, Bodenumlagerung und gesicherter Wiedereinbau des belasteten Bodens

Gewerbe

ca. 10 Mio. € / LEG

LEG

Bez. Reg. Düsseldorf

2000

ehem. RE-Depot, Stahlwerk Becker in Willich (Konversion); 25 ha, Bodenumlagerung und Grundwassersanierung

Gewerbe

2,5 Mio. € / NRW Altlastenförderprogramm

Grundstücksgesellschaft der Stadt Willich

Kreis Viersen

2004

ehem. Elektrochemische Fabrik Kempen (ECF);  Umlagerung und Entsorgung von PCB-belasteten Haldenmaterialien, Grundwassersanierung

Gewerbe

14 Mio. € / AAV,  Land NRW, Kreis Viersen, Stadt Kempen

Wirtschaftsfördergesellschaft des Kreises Viersen / Durchführung AAV

 

2006

Sudamin MDH-Gelände in Duisburg; ca. 40 ha, Umlagerung von rd. 600.000 t Auffüllmaterialien, Oberflächenversiegelung und Grundwassersanierung

Logistikzentrum Logport II und Grünzug mit Landschaftsbauwerk

25 Mio. € / EU, NRW (ÖPEL, Altlastenförderprogramm), Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH

Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH / Logport Logistic GmbH

Stadt Duisburg

Tabelle 2: Gefahrenabwehr

Jahr

Gefahrenabwehr

Nutzung

Kosten / Kostenträger

Sanierungsplanerstellung / Sanierungsplandurchführung

Verbindlichkeits-erklärung

2000

ehem. Zeche Carl in Wuppertal, Austausch der oberen Bodenschicht aller betroffenen Wohngrundstücke

Wohnbebauung  (vor und nach der Sanierung)

3,4 Mio. €, NRW, Stadt Wuppertal

Stadt Wuppertal

Stadt Wuppertal

2003

ehem. Zinkhüttengelände Eppinghofen in Mülheim, 100 betroffene Wohngrundstücke, Austausch der oberen 60 cm Bodenschicht, Teiloberflächenabdichtung, GW-Sanierung ggf.später

Wohnbebauung  (vor und nach der Sanierung)

5 Mio. €, NRW, AAV, Stadt Mülheim

Stadt Mülheim

Stadt Mülheim

2002

ehem. Hausmülldeponie "Am Kuckuck" in Ratingen, 5 ha, Teiloberflächenabdichtung zur Sickerwasserminimierung, passive Entgasung

Freizeit- und Erholungsgebiet (vor und nach der Sanierung)

3 Mio. €, NRW, Kreis Mettmann

Kreis Mettmann

Bez. Reg. Düsseldorf

2003

ehem. Hausmülldeponie Flünnertzdyck in Krefeld, 14 ha, Teiloberflächenabdichtung zur Sickerwasserminimierung, passive Entgasung

Freizeit- und Erholungsgebiet (vor und nach der Sanierung)

1 Mio. €, NRW, Stadt Krefeld

Stadt Krefeld

Bez. Reg. Düsseldorf

2003

ehem. Deponie Eskesberg in Wuppertal, 4,5 ha, Oberflächenabdichtung, aktive Entgasung

Grünfläche (vor der Sanierung)   Naturschutzgebiet (nach der Sanierung)

3 Mio. €, NRW, Stadt Wuppertal

Stadt Wuppertal

Stadt Wuppertal

2005

ehem. Zeche und Kokerei -Matthias Stinnes- in Essen, Grundwassersanierung (PAK-Verunreinigung)

Nutzung nicht betroffen

4 Mio. €, NRW, Emschergenossenschaft,  Stadt Essen

Stadt Essen

Stadt Essen

2003

Schönebeckerschlucht, Bodenumlagerung, Oberflächerversiegelung, Grundwassersanierung

Brachfläche (vor der Sanierung) teilweise Wohnbebauung (nach der Sanierung)

2,7 Mio. €, AAV, NRW, Stadt Essen

Stadt Essen

Stadt Essen

Weitere Informationen:

Den Text des Bundesbodenschutzgesetzes und der Bundesbodenschutzverordnung finden Sie beim Bundesumweltministerium:

http://www.bmu.de/bodenschutz

Kontakt

Kontakt (Symbolbild)
Götz Stellmacher
Dezernat 52: Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz
Tel.: 0211 475-5812
Fax: 0211 475-2988