Luftverschmutzung durch Industrie

Umweltüberwachung / Anlagen nach IE-RL

Die Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrieemissionsrichtlinie - IE-RL) der Europäischen Union ist auf europäischer Ebene die zentrale Regelung für die Genehmigung und Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen.

Die Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrieemissionsrichtlinie - IE-RL) der Europäischen Union ist auf europäischer Ebene die zentrale Regelung für die Genehmigung und Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen besonders relevante Industrieanlagen, sogenannte IE-Anlagen, wie z. B. Stahlwerke, Chemieanlagen, Deponien und Industriekläranlagen. Die Richtlinie wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der Industrieemissionen vom 08. April 2013 und zwei Verordnungen vom 02. Mai 2013 in deutsches Recht umgesetzt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Zulassung und Überwachung von bestimmten Anlagentypen. Dabei handelt es sich nicht nur um IE-Anlagen. Geregelt wird dies in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 03. Februar 2015. Für alle anderen Anlagen sind die Unteren Immissionsschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

In den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf fallen folgende Anlagen:

  • ca. 1.300 genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, davon
           - ca. 900 Industrieanlagen wie z.B. Chemieanlagen, Kraftwerke und Anlagen der Papier- und Metallindustrie und
           - ca. 400 Abfallanlagen
  • ca. 40 Deponien
  • die mit den oben genannten Anlagen verbundenen industriellen Abwasseranlagen und –einleitungen
  • ca. 80 kommunale Kläranlagen inkl. deren Einleitungen in die Gewässer

Neben dem Überwachungsplan und dem Überwachungsprogramm zur Durchführung medienübergreifender Umweltinspektionen für IE-Anlagen veröffentlicht die Bezirksregierung Düsseldorf auf ihrer Internetseite die Ergebnisse von regelmäßig stattfindenden Umweltinspektionen der in ihrer Zuständigkeit liegenden Anlagen sowie Zulassungsbescheide für IE-Anlagen.

Medienübergreifende Umweltinspektionen werden dabei nicht nur bei IE-Anlagen, sondern entsprechend dem Umweltinspektionserlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) vom 20.09.2021 bei allen Anlagen durchgeführt, die einer immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder abfallrechtlichen Genehmigung bedürfen, sowie bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen mit bekanntem Risikopotential.

Die genannten systematischen Anlagenüberwachungen beinhalten auch die Überwachung der Abfallbewirtschaftung von grenzüberschreitend verbrachten Abfällen. Erstmalig zum 01.01.2017 ist entsprechend Artikel 50 der EU-Abfallverbringungsverordnung für diese Überwachungen einschließlich der korrespondierenden Abfallbeförderungen ein so genannter Kontrollplan zu erstellen. Er wird alle drei Jahre fortgeschrieben und nennt im Wesentlichen die Ziele, Prioritäten und den Umfang der Kontrollen.

In Deutschland wurde diese Vorgabe in §11a des Abfallverbringungsgesetzes konkretisiert. Der genannte Kontrollplan umfasst das Land NRW. Für die grenzüberschreitenden Abfallverbringungen sind in Nordrhein-Westfalen daher die fünf Bezirksregierungen zuständig.