Genehmigung (Symbolbild)

Veröffentlichung von Genehmigungsbescheiden

Die europäische Union sieht mit der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung auf europäischer Ebene die Veröffentlichung von Genehmigungen, Erlaubnissen, Planfeststellungsbeschlüssen und Anordnungen für sogenannte IE-Anlagen vor.
(Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über Industrieemissionen). Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Zulassung und Überwachung von bestimmten Anlagentypen, z. B. besonders komplexer Anlagen. Geregelt wird dies in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 03. Februar 2015. Für alle anderen Anlagen sind die Unteren Immissionsschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städten zuständig. Im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf befinden sich ca. 500 IE-Anlagen. Zur Veranschaulichung des Anlagenbestandes sind alle Unternehmensstandorte in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf nach kreisfreien Städten bzw. kreisangehörigen Städten und Gemeinden kartographisch dargestellt und in alphabethischer Reihenfolge  aufgelistet.  Bei den IE-Anlagen sind die seit der Umsetzung der IE-RL in deutsches Recht im Jahr 2013 erteilten Genehmigungen, Erlaubnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Anordnungen für IE-Anlagen bei dem jeweiligen Unternehmensstandort unter der Überschrift „Bescheide für Anlagen nach der IE-RL“  aufgeführt. Die Bescheide sind mit Hinweis auf die für diese Anlagentypen einschlägigen BVT-Merkblätter zu veröffentlichen. Mehr Informationen zu den BVT-Merkblättern finden Sie auf der Webseite des Umweltbundesamtes.