Niers bei Wachtendonk (Symbolbild) / ©BR_D
Umweltgefährdende Stoffe (AwSV)
Ziel der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist der Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen.
Links zu Fachinformationen

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- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Umweltbundesamt: Informationen über Einstufungen wassergefährdender Stoffe und Stoffgruppen (Rigoletto)
- Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV): Antworten auf Zweifelsfragen zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)