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Notwendige Unterlagen in einem Genehmigungsverfahren

Im Rahmen eines Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren müssen die naturschutzfachlichen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erfüllt werden. Art und Umfang der dafür erforderlichen Fachgutachten kann mit dem Dezernat 51 der Bezirksregierung für den Einzelfall abgestimmt werden. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt.
  •   eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, soweit das geplante Projekt ein Natura 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen könnte (§ 34 BNatSchG). Die Ergebnisse sind im Fachinformationssystem FFH-Verträglichkeitsprüfung NRW FIS FFH-VP einzutragen.
  • eine Artenschutzrechtliche Prüfung, wenn besonders geschützte oder streng geschützte Arten betroffen sein können (§§ 44-45 BNatSchG). Für die Dokumentation gibt es ebenfalls ein standardisiertes Protokoll zur Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP).
  • einen Landschaftspflegerischen Begleitplan oder Angaben im Fachplan (§§ 14 und 15 BNatSchG). Die Eingriffs- und Kompensationsbilanzen sind nach einem anerkannten Verfahren zur Beurteilung von Eingriffen zu bearbeiten. Weitere Informationen hierzu enthält die Ausarbeitung Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW.
  • einen Nachweis der Ausnahme- oder Befreiungsvoraussetzungen, wenn gesetzlich geschützte Biotope betroffen sind oder gegen das gesetzliche Beeinträchtigungs-/Zerstörungsverbot verstoßen würde.
  • einen Nachweis der Befreiungsvoraussetzungen, wenn gegen Gebote oder Verbote einer Landschaftsplansatzung oder Schutzgebietsverordnung verstoßen würde.