Öffentliche Verkehrsmittel / Bus in städtischer Umgebung an einem Bahnhof.

Konzession

Die Bezirksregierung ist zuständige Behörde u.a. zur Genehmigung von Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Die Bezirksregierung ist zuständige Behörde zur Genehmigung von Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Zustimmung zu Beförderungsbedingungen und -entgelten im Linienverkehr, zur Aufsicht über Verkehrsunternehmen und zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, falls gegen die Vorschriften des PBefG verstoßen wird.

Unter diese Zuständigkeiten fallen auch die Genehmigungen von grenzüberschreitendem Linienverkehr für die deutsche Teilstrecke, wenn die Linie ihren Ausgangspunkt im Regierungsbezirk Düsseldorf hat.

Darüber hinaus genehmigen wir Sonderformen des Linienverkehrs nach dem PBefG und Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach dem PBefG.

Im Rahmen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erteilen wir Ausnahmegenehmigungen und ahnden Ordnungswidrigkeiten.

Download von Antragsunterlagen siehe Download-Kiosk.

Eine Übersicht der bestehenden Buslinienkonzessionen kann in der Tabelle "Linienkonzessionen nach § 42 PBefG im Regierungsbezirk" eingesehen werden. Damit haben Interessenten die Möglichkeit, sich um auslaufende Linienkonzessionen zu bewerben. Unternehmen, die interessiert sind, die Verkehrsdienste eigenwirtschaftlich (ohne Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007) zu erbringen, können einen Genehmigungsantrag spätestens 12 Monate vor Beginn des beantragten Geltungszeitraums stellen, vgl. § 12 Absatz 5 Satz 1 PBefG. Wenn die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages geplant ist, muss der Genehmigungsantrag für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bzw. § 8a Abs. 2a PBefG gestellt werden, vgl. § 12 Absatz 6 PBefG. 

Links zu anderen Organisationen des gewerblichen Personenverkehrs:
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
Deutsche Bahn AG
Bundesamt für Güterverkehr
Eisenbahn -  Bundesamt

Verbände und Organisationen:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV
UITP (Internationale Vereinigung der Öffentlichen Transportunternehmen)
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer BDO
Verband Nordrhein -  Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO)
Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V (bzp)

Fahrplanauskünfte:
Fahrgastverband PRO BAHN mit weltweiter Fahrplanauskunft
Fahrplanauskunft des VRR