Hubschrauber (Symbolbild)

Part-SPO der Air OPS

Spezialisierter Flugbetrieb

Im Folgenden finden Sie erste grundlegende Informationen und erste Dokumente zum spezialisierten Flugbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern.

Gemäß Art. 10 (4) der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (sog. Air OPS oder auch EASA-OPS) wird der spezialisierte Flugbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern ab dem 21.04.2017 durch die Teile ORO und SPO der Air OPS geregelt. Das 15. Änderungsgesetz zum Luftverkehrsgesetz (LuftVG) regelt diesbezügliche Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Weiterhin gibt es im spezialisierten Flugbetrieb neue Schnittstellen zum Bereich Technik. Darüber hinaus ist es gemäß ARO.OPS.150 notwendig, dass die zuständige Behörde eine Liste der Aktivitäten veröffentlicht, welche in Deutschland als "gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko" einzustufen sind.

Im Folgenden finden Sie erste grundlegende Informationen und erste Dokumente zum spezialisierten Flugbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern. Analoge Regelungen für andere Luftfahrzeugarten (z. B. Ballone, Segelflugzeuge, Luftschiffe) treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft bzw. befinden sich derzeit noch in der Erarbeitung.
 

Grundsätzlich fallen folgende Tätigkeiten unter die Begrifflichkeit "spezialisierter Flugbetrieb":

  • Hubschrauberbetrieb mit Außenlasten (helicopter external loads operations)
  • Überwachungsflüge mit Hubschraubern (helicopter survey operations)
  • Flugbetrieb mit menschlicher Außenlast (human external cargo operations)
  • Flugbetrieb zum Absetzen von Fallschirmspringern (parachute operations and skydiving)
  • Landwirtschaftlicher Flugbetrieb (agricultural flights)
  • Luftbildflüge (aerial photography flights)
  • Schleppflüge mit Segelflugzeugen (glider towing)
  • Luftwerbeflüge (aerial advertising flights)
  • Flugbetrieb zur Beseitigung von Umweltschäden (z. B. Ölverschmutzungen) (oil spill work)
  • Flugbetrieb im Rahmen von Baumaßnahmen einschl. Spannen von Stromleitung und Sägeoperationen (construction work flights, including stringing power line operations, clearing saw operations)
  • Vermessungsflüge / Kalibrierungsflüge (calibration flights)
  • Lawinensprengflüge (avalanche miming operations)
  • Vermessungsflüge, einschließlich Flugbetrieb zur Luftqualitätskontolle (survey operations, including aerial mapping operations, pollution control activity)
  • Flugbetrieb im Rahmen von Veranstaltungen (Flugvorführungen, Wettbewerbsflüge) (special events flights, including such as flying display and competition flights)
  • Medienflüge (Nachrichten, Film, Fernsehen) (news media flights, television and movie flights)
  • Flugbetrieb im Rahmen der Tierhaltung, Tierrettung und Veterinärflüge (animal herding, animal rescue flights and veterinary dropping flights)
  • Kunstflug (aerobatic flights)
  • Wolkenimpfflüge (cloud seeding)
  • Flugbetrieb im Rahmen von Seebestattungen (maritime funeral operations)
  • Forschungsflüge (andere als die in Annex II der VO(EU) Nr. 216/2008 aufgeführt sind) (scientific research flights (other than those under Annex II to Regulation (EC) No 216/2008))
  • Aufsehen erregende Flüge: Flüge mit extremen Kunstflugmanövern, die durchgeführt werden, um Personen an Bord zur ermöglichen, die Schwerelosigkeit, hohe G-Kräfte oder ähnliche Empfindungen zu erleben (sensational flights: flights involving extreme aerobatic manoeuvres carried out for the purpose of allowing the persons on board to experience zero gravity, high G-forces or similar sensations)
  • Jeglicher andere Flugbetrieb für den die durch den Betreiber durchgeführte Bewertung anhand der in AMC1 SPO.GEN.005 festgelegten Kriterien ergibt, dass der beabsichtigte Flugbetrieb in den Bereich "Spezialisierter Flugbetrieb (Teil-SPO)" fällt (For other operations, the operator can apply the criteria specified in AMC1 SPO.GEN.005 to determine whether an activity falls within the scope of specialised operations)

Sofern nicht die Ausnahmen gemäß Artikel 6 der Air OPS oder weitere Ausnahmeregelungen greifen, haben Betreiber vor Durchführung von "spezialisiertem Flugbetrieb" im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland eine Erklärung gemäß ORO.DEC.100 der Air OPS bei der jeweils zuständigen deutschen Luftfahrtbehörde abzugeben.

Hinsichtlich der Zuständigkeiten der deutschen Luftfahrtbehörden bezüglich des PART-SPO kann kurz zusammengefasst von folgendem Grundsatz ausgegangen werden:

 

Drohne (Symbolbild)
  • Die jeweiligen Länderluftfahrtbehörden (Bezirksregierungen, Luftämter, etc.) nehmen Erklärungen bzw. Anträge von Betreibern entgegen, die gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten Luftfahrzeugen durchführen möchten.
  • Das Luftfahrtbundesamt (LBA) nimmt Erklärungen bzw. Anträge von Betreibern entgegen, die gewerblichen oder nichtgewerblichen spezialiserten Flugbetrieb mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen durchführen möchten.
Cessna 172

Die Bezirksregierung Düsseldorf als Länderluftfahrtbehörde nimmt Erklärungen bzw. Anträge von Betreibern vor Durchführung von "spezialisiertem Flugbetrieb", die

 

  • ihren Wohnort oder ihren Betriebssitz innerhalb der Regierungsbezirke Köln oder Düsseldorf haben (bei inländischen Betreibern).
    oder
  • in den deutschen Luftraum über die Außengrenzen der Regierungsbezirke Köln oder Düsseldorf einfliegen (bei ausländischen Betreibern).

Sofern Betreiber "spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko" (sog. High-Risk-SPO) durchführen möchten, ist gemäß ARO.OPS.150(a) der Air OPS neben der Abgabe vorgenannter Erklärung zusatzlich bei der jeweils zuständigen Luftfahrtbehörde eine Genehmigung zu beantragen. In der Bundesrepublik Deutschland wird folgender spezialisierter Flugbetrieb als Flugbetrieb mit hohem Risiko bezeichnet:

 

Flugzeug beim Start (Symbolbild)
  • Grundsätzlich jeder spezialisierte Flugbetrieb gem. Teil-SPO der VO (EU) Nr. 965/2012 über dicht besiedelten Gebieten oder Menschenansammlungen im Freien, welcher unterhalb der Mindesthöhe gem. SERA.3105 durchgeführt wird. (Specialised operations according to Part-SPO of Reg. (EU) No. 965/2012 that is performed below the minimum heights as per SERA.3105 over congested areas or over an open-air assembly of persons.)
  • Außenlasttransporte über Städten, dicht besiedelten Gebieten oder Menschenansammlungen. (External sling load / external cargo operations over cities, congested areas or over an assembly of persons.
  • Flugbetrieb mit Personen-Außenlasten. (Human external cargo operations (HEC).
  • Lawinensprengflüge. (Avalanche mining operations)
  • Jeglicher andere Flugbetrieb für den die durch den Betreiber durchgeführte Risikobewertung gem. SPO.OP.230 ein "Hohes Risiko" im Sinne von ORO.SPO.110(a) ergibt. (Other operations for which the results of the risk assessment, which has to be performed by the operator according to SPO.OP.230, have identified a high risk according to ORO.SPO.110(a)).

Die rechtlichen Grundlagen sowie weitere Informationen können Sie über nachfolgenden Internetlinks einsehen:
Link zu den Rechtsgrundlagen auf der EASA-Homepage
Link zu Informationen zum SPO-Betrieb auf der LBA-Homepage

 

Rollfeld (Symbolbild)

Formulare und Dokumente der Bezirksregierung Düsseldorf

Im Zusammenhang mit der Abgabe von Erklärungen oder Beantragung von Genehmigungen mit Bezug auf den PART-SPO sind bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Dez. 26 - Luftverkehr) die nachfolgenden Formulare zu verwenden:

 

 

Erklärungen und/oder Genehmigungen sind zu senden an:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26 (Luftverkehr)
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Fax: +49(211) 475-3988