Wirtschaftsbetriebe Duisburg A.ö.R.
Datum
16.05.2022
Datum der Umweltinspektion
03.05.2022
Anlagenbezeichnung
Kläranlage Duisburg Vierlinden
Standort

Kaiserstr. 283

47178 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
9 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
1 Stunde 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion

§ 100 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 93 Landeswassergesetz NRW

Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel

Geringfügige Mängel bei der Dokumentation im Betriebstagebuch

Veranlasste Maßnahmen

Vermerk an Betreiber

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.