Entsorgungsbetriebe Essen GmbH
Datum
17.12.2021
zuletzt geändert Datum
05.01.2022
Datum der Umweltinspektion
15.11.2021
Anlagenbezeichnung
Wertstoffhof
Standort

Lierfeldstraße 49

45356 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
19 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
1 Stunde 15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Abfallrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Überschreitung der nach Baurecht genehmigten Abfallmengen für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle – Betrieb einer BImSchG-Anlage ohne die erforderliche Genehmigung2,4) - Die Änderung der Anlage wurde beantragt.
  • Ungenehmigte Lagerung von Leuchtstoffröhren in der Halle (BE1)2,4) - Die Änderung wurde beantragt.
  • A IV-Hölzer wurden zusammen mit A I – A III-Hölzern oder gemischten Siedlungsabfällen in einem Container angenommen.2) - Der Mangel wurde umgehend abgestellt.
  • Unvollständige Registerführung für nicht nachweispflichtige Abfälle.1)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.