A. & P. Drekopf GmbH & Co. KG
Datum
29.08.2022
zuletzt geändert Datum
20.10.2022
Datum der Umweltinspektion
05.07.2022
Anlagenbezeichnung
Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Abfällen
Standort

Boettgerstraße 33

41066 Mönchengladbach

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.4, 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2, 8.15.2 und 8.15.3
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
30 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
3 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutzrecht
  • Abfallrecht
  • Überprüfung der Abwassersituation
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG 
  • § 47 KrWG und 11 AbfVerbrG
  • § 100 WHG i. V. m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Gemäß Auflage 3.3.11 des Genehmigungsbescheides vom 16.08.2012 sind der Einsatz der Kehrmaschine und die Durchführung der Reinigungsarbeiten in einer schriftlichen Betriebsanweisung (Reinigungskonzept) festzulegen. Das Konzept war nicht mehr vorhanden. Der Mangel wurde am 07.07.2022 behoben.
  • Gemäß Auflage 3.3.12 des o. g. Bescheides sind der Einsatz der Kehrmaschine und die Durchführung der Reinigungsarbeiten im Betriebstagebuch mit Unterschrift zu dokumentieren. Die Dokumentation erfolgte nicht. Der Mangel wurde am 11.07.2022 behoben.
  • Gemäß Auflage 3.5.1 ist das Betriebsgelände regelmäßig, mindestens einmal in der Woche, zu kontrollieren. Die Ergebnisse der Kontrolle und der Schadens- und Mängelbeseitigung sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Die Dokumentation erfolgte nicht. Der Mangel wurde am 08.08.2022 behoben.
  • Entgegen der Auflage 3.2.3 wird das zerkleinerte Altholz nicht direkt nach der Behandlung in Container verladen, sondern lose im Freien gelagert.
  • Die Abdeckung eines Sickerschachtes ist nicht tagwasserdicht ausgeführt. Der Mangel wurde am 09.09.2022 behoben.
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.