EVO Energieversorgung Oberhausen AG
Datum
26.08.2022
zuletzt geändert Datum
10.07.2023
Datum der Umweltinspektion
29.06.2022
11.02.2022
Anlagenbezeichnung
Heizkraftwerk 1
Standort

Danziger Straße 31

46045 Oberhausen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 1.1
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
46 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
9 Stunden 45 Minuten
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Emissionen
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Neukalibrierung nach Überschreitung des S10-Zählers nicht fristgerecht erfolgt¹)
  • Dokumentation zur QAL3 nicht ausreichend¹) [Mangel bereits behoben]
  • Gemauerter oberster Schachtaufbau des Schlammfanges, der
  • augenscheinlich undicht ist. 1) [Mangel bereits behoben]
  • Nicht genehmigter Einsatz des Reinigungsmittels (Insektan) am
    Waschplatz1)
  • Schwimmer am Koaleszensabscheider mit Kette befestigt.2) [Mangel bereits behoben]
  • Fehlende tageswasserdichte Abdeckung des Schlammfangs nach DIN
  • EN 858-1.1) [Mangel bereits behoben]
  • Fehlende Generalinspektionsbericht Koaleszensabscheider 2021.1)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.