
Bezirkspersonalrat für den nachgeordneten nichtpädagogischen Verwaltungsbereich
Informationen über den Bezirkspersonalrat für den nachgeordneten nichtpädagogischen Verwaltungsbereich.
Uns gibt es, weil...
nach § 50 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW) in der Landesverwaltung für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen bei den Mittelbehörden (z. B. bei der Bezirksregierung Düsseldorf) Bezirkspersonalräte gebildet werden. Der Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Bezirksregierung Düsseldorf ist Örtlicher Personalrat für die nachgeordneten Behörden und Einrichtungen (nachgeordneter Bereich) ohne eigenen Personalrat, zuständiger Personalrat für Maßnahmen, die unmittelbar von der Bezirksregierung Düsseldorf für den nachgeordneten Bereich getroffen werden und Stufenvertretung für die Örtlichen Personalräte (soweit vorhanden) des nachgeordneten Bereichs.
Zuständig sind wir für die ...
- Kolleg*innen (Nichtpädagog*innen) in den im Regierungsbezirk Düsseldorf liegenden Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung Düsseldorf, Duisburg, Essen, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Oberhausen und Solingen
- Kolleg*innen (Nichtpädagog*innen) Niederrhein-Kolleg Oberhausen
- Schulaufsichtsbeamt*innen der Schulämter für die die kreisfreien Städte und Kreise im Regierungsbezirk Düsseldorf und für den v. g. Personenkreis tätige Fachberater*innen sowie pädagogischen Mitarbeiter*innen,
- Psycholog*innen bei den Schulpsychologischen Beratungsstellen (soweit bei der Bezirksregierung Düsseldorf beschäftigt) für die kreisfreien Städte und Kreise im Regierungsbezirk Düsseldorf
- Schulverwaltungsassistent*innen für Büro, Verwaltung und Fachinformatik an den im Regierungsbezirk Düsseldorf befindlichen Schulen.
Der BPR ist für diesen Personenkreis unmittelbar zuständiger und erster Ansprechpartner in allen personalvertretungsrechtlichen Fragen.
Für Lehrkräfte an Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf sind wir nicht zuständig.
Für diesen Personenkreis sind die jeweiligen Personalräte für Lehrkräfte an Schulen zuständig.
Gewählt werden wir ...
Nach § 50 Abs. 2 des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW) von den zum Geschäftsbereich der Mittelbehörde gehörenden Beschäftigten. Das sind
- alle wahlberechtigte Beschäftigte der Bezirksregierung Düsseldorf und
- alle wahlberechtigte Beschäftigte der nachstehend aufgeführten Behörden und Einrichtungen sowie der nachstehend angeführten dort näher beschriebenen Personenkreise.
Die Wahlperiode dauert in der Regel vier Jahre.
Die aktuelle Wahlperiode des Bezirkspersonalrats bei der Bezirksregierung Düsseldorf besteht vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 aus 15 Mitgliedern und hat aus seiner Mitte folgende vorsitzende Personen gewählt:
Vorsitz und Kontakt
Weitere ordentliche Mitglieder
- Claudia Grimmer
- Roland Gunia
- Nikolaos Kourides
- Helmut Peintinger
- Frank Schmitz
- Thomas Wagner
- Susanne Wrenger
Wendet Euch an uns! Wir hören zu und helfen wo immer wir können!
Gerne auch per E-Mail an: BPRbrd.nrw.de (BPR[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Unsere Aufgaben nehmen wir wie folgt wahr:
In der Regel finden alle zwei Wochen Sitzungen statt. Besprochen werden die personellen Veränderungen in unserem Zuständigkeitsbereich, Organisatorisches, Einzelfallberatung von Beschäftigten sowie die Beratung mit anderen Personalvertretungen. Ferner werden die Gemeinschaftlichen Besprechungen der Bezirksregierung Düsseldorf und des Gremiums, auch Vierteljahresgespräche genannt, abgehalten. Alle Personalratsmitglieder nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr.
Die Bezirksschwerbehindertenvertretung (BSBV) bzw. die Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung (BJAV) bei der Bezirksregierung Düsseldorf haben das Recht, an unseren Sitzungen teilzunehmen. Aktuell gibt es keine Vertretung seitens BJAV (Stand 04.2023)
Gesundheitsmanagement:
Neben den Lehrkräften können nunmehr auch Personen im nachgeordneten Bereich das Angebot zum Gesundheitsmanagement nutzen. (siehe Downloads)
Es besteht die Möglichkeit Termine beim B.A.D. GmbH für eine Bildschirmvorsorgeuntersuchung G37 zu vereinbaren. Die Teilnahme an der Bildschirmvorsorgeuntersuchung ist freiwillig. (siehe Downloads)