Kampfmittelbeseitigung
Zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden unterhält das Land in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln einen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Kampfmittelbeseitigung als Teil der Gefahrenabwehr ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden.
Die Hauptaufgabe des KBD ist die präventive Kampfmittelbeseitigung im Vorfeld von geplanten Baumaßnahmen, um ein gefahrenloses Bauen zu ermöglichen.
Daneben ist die Beseitigung von zufällig gefundener Weltkriegsmunition eine weitere wichtige Tätigkeit des KBD.
Weitere ausführliche Hinweise über die Kampfmittelproblematik in NRW finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Inneres und Kommunales.
So finden Sie dort umfangreiches Zahlenmaterial rund um das Thema Kampfmittelbeseitigung in den Jahresberichten zur Gefahrenabwehr der vergangenen Jahre.
Hinweis: Verhalten bei Kampfmittelfund
Wenn Sie ein Kampfmittel oder einen kampfmittelverdächtigen Gegenstand gefunden haben, berühren Sie in keinem Fall den Gegenstand, halten Sie Abstand und informieren Sie bitte sofort die Polizei oder die zuständige Ordnungsbehörde.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall keine E-Mail.
![]() | Nicht berühren |
![]() | Abstand halten |
![]() | Polizei oder zuständige Ordnungsbehörde informieren |
![]() | Keine E-Mail senden |
Kontakt

Die Kolleginnen und Kollegen der Kampfmittelbeseitigung erreichen Sie per kbdbrd.nrw.de (E-Mail).