Fach- und Rechtsaufsicht

Die Bezirksregierung Düsseldorf übt über die Ordnungsbehörden ihres Regierungsbezirks die Fach- und Rechtsaufsicht aus.

Fachaufsicht (Symbolbild)

Das Dezernat 21 der Bezirksregierung Düsseldorf ist Fachaufsichtsbehörde über die Ordnungsbehörden der kreisfreien Städte sowie der Kreisordnungsbehörden des Regierungsbezirks in allgemeinordnungsrechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise:

 

  • Landeshundegesetz NRW
  • Nichtraucherschutz 
  • PsychKG und JugendschutzG
  • Ladenöffnungsgesetz NRW
  • Prostituiertenschutzgesetz 
  • Sperrbezirke 
  • Bestattungswesen 

Ferner ist die Bezirksregierung zum Zwecke des Jugendschutzes ermächtigt, durch sogenannte Sperrbezirksverordnungen gemäß Art. 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch die Ausübung von Prostitution in einem bestimmten Gebiet zu verbieten.