Fach- und Rechtsaufsicht
Die Bezirksregierung Düsseldorf übt über die Ordnungsbehörden ihres Regierungsbezirks die Fach- und Rechtsaufsicht aus.

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Das Dezernat 21 der Bezirksregierung Düsseldorf ist Fachaufsichtsbehörde über die Ordnungsbehörden der kreisfreien Städte sowie der Kreisordnungsbehörden des Regierungsbezirks in allgemeinordnungsrechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise:
- Landeshundegesetz NRW
- Nichtraucherschutz
- PsychKG und JugendschutzG
- Ladenöffnungsgesetz NRW
- Prostituiertenschutzgesetz
- Sperrbezirke
- Bestattungswesen
Ferner ist die Bezirksregierung zum Zwecke des Jugendschutzes ermächtigt, durch sogenannte Sperrbezirksverordnungen gemäß Art. 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch die Ausübung von Prostitution in einem bestimmten Gebiet zu verbieten.