Frachtlogistik (Symbolbild)

Export von Arzneimitteln

Auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmers oder der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes stellt die Bezirksregierung Düsseldorf nach § 73a Arzneimittelgesetz ein Zertifikat entsprechend dem Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation aus.

Eine Mustervorlage für dieses Zertifikat (Kapitel 15, Anlagen zur VAW 15110403 finden Sie auf der Website der ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten).

Die Leitlinien zur Durchführung des Zertifikatsystems sind auf der Website der WHO (Weltgesundheitsorganisation) abrufbar.

 

Für die Ausstellung eines Exportzertifikates ist eine Gebühr je nach Zeitaufwand zu erheben.