Investitionen (Symbolbild)

Kommunale Finanzaufsicht

Die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 31 - im Bereich der kommunalen Finanzaufsicht erstreckt sich auf 10 kreisfreie Städte und 5 Kreise mit insgesamt 56 kreisangehörigen Kommunen, für die die Bezirksregierung Düsseldorf obere Kommunalaufsichtsbehörde ist.

Zu den verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden und Kreise gehört die Bewirtschaftung der kommunalen Finanzen und damit die Regelung der eigenen kommunalen finanziellen Angelegenheiten. Die Finanzaufsicht berät und überwacht im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die Kommunen des Regierungsbezirks bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe. Hierbei ist die Bezirksregierung Düsseldorf unmittelbar zuständig für zehn kreisfreie Städte und fünf Kreise, außerdem als obere Kommunalaufsichtsbehörde für sechsundfünfzig kreisangehörige Kommunen. 

Eine wesentliche Aufgabe jeder Kommune ist, ihren Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Nur ein ausgeglichener Haushalt bietet die Möglichkeit, die Spielräume der Selbstverwaltung eigenverantwortlich zu gestalten. Ausgeglichene Haushalte sind der Finanzaufsicht anzuzeigen.

Für Kommunen, die keinen Haushaltsausgleich darstellen, hat der Gesetzgeber Instrumente, z. Bsp. das Haushaltssicherungskonzept (HSK), geschaffen. Durch die im HSK festgeschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen soll die Kommune innerhalb von maximal zehn Jahren den Haushaltsausgleich erreichen und damit ihre finanzielle Leistungsfähigkeit wiederherstellen. Der Beschluss geeigneter Konsolidierungsmaßnahmen ist Aufgabe und Pflicht der jeweiligen Kommune. Das HSK bedarf der Genehmigung der Finanzaufsicht.