Einbürgerungsurkunde (Symbolbild) / ©Dron - stock.adobe.com
Staatshoheitsangelegenheiten
Einbürgerungsangelegenheiten, Melderecht, Namensänderung- und Feststellung und über Pass-und Personalausweisangelegenheiten.
Erstzuständig sind in Staatshoheitsangelegenheiten grundsätzlich die Kommunen, die Bezirksregierung wird als Bündelungsbehörde und im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht tätig.
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StARModG) ist am 27.06.2024 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt wird Mehrstaatigkeit generell hingenommen, sodass es bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit ab dem Zeitpunkt keiner Beibehaltungsgenehmigung mehr bedarf. Der § 25 StAG entfällt.
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