Rechtsgrundlagen (PrüfVO NRW und Erlasse)
Rechtsgrundlage für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist die PrüfVO NRW.
Rechtsgrundlage für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist die PrüfVO NRW. Dort ist auch die Prüfung der technischen Anlagen durch Prüfsachverständige geregelt. In den in § 1 PrüfVO NRW näher bestimmten baulichen Anlagen (Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinne der Sonderbauverordnung, Krankenhäuser, Hochhäuser etc.) sind technische Anlagen (Lüftungsanlagen einschließlich Druckbelüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen, Feuerlöschanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen und elektrische Anlagen) bei der erstmaligen Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen und in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit sowie auf die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen zu prüfen.
Konkretisierungen finden sich in diversen Erlassen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) als oberster Bauaufsicht.
Die PrüfVO NRW und Erlasse der obersten Bauaufsicht finden Sie hier:
Prüfverordnung (PrüfVO NRW)
Erlasse der obersten Bauaufsicht (im PDF-Format)
Lüftungsanlagen
Prüfen von Lüftungsanlagen (März 2005)
Lüftung von Krankenhäusern und anderen baulichen Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung gemäß Krankenhausbauverordnung –KhBauVO –(März 2008)
Funktionsprüfungen
Funktionsprüfungen, insbesondere an Brandschutzklappen (Juli 2021)
Brandschutzklappen
Brandschutzklappen in Abluftanlagen chemisch genutzter Digestorien (Juli 2013)
Brandschutzklappen in Abluftanlagen chemisch genutzter Digestorien - ergänzender Erlass (Dezember 2013)
Löschanlagen
Prüfen von Löschanlagen (Juli 2011)
Steigleitungen/Hydranten
Prüfpflicht trockener Steigleitungen (März 2010)
Wandhydranten bei zu prüfenden ortsfesten, nicht-selbsttätigen Feuerlöschanlagen (November 2010)
Verwendbarkeitsnachweise
Bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise (Juli 2005)
Verwendbarkeitsnachweise - Prüfen von technischen Anlagen (Dezember 2013)
Sonstiges
Bauaufsichtliche Relevanz von nichttechnischen Anforderungen in Normen (Mai 2005)
Prüfpflicht von Anlagen in Hallenbauten für gewerbliche oder industrielle Betriebe mit einer Geschossfläche von mehr als 2.000 m2 (September 2013)
Prüfberichte gem. § 8. PrüfVO NRW Unterschrift, Signatur, Kopfbogen (August 2014)
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