Flughafen Weeze

Aufstellungsbeschluss für zwei Regionalplanänderungen (RPÄ) in der Gemeinde Weeze

Beitrag Zukunftsplaner - newsletter 1/2024 (19.06.2024)

Mit der 20. und 21. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) sollen am Flughafen in Weeze zwei Regionalplanänderungen auf den Weg gebracht werden.

Auszug aus den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Düsseldorf (RPD) in der Fassung mit den geplanten Änderungen (Aufstellungsbeschluss)

Im Bereich der nordöstlich des Flughafens angrenzenden Flächen einer ehemaligen Abgrabung finden in den Sommermonaten mehrere Festivals statt (z. B. Parookaville Festival, San Hejmo Festival). Diese Veranstaltungen profitieren von der bestehenden Infrastruktur des Flughafens und von den großen versiegelten Flächen und leerstehenden Gebäuden. Sie haben für die Gemeinde Weeze und den Nordkreis Kleve inzwischen eine große Bedeutung für den Tourismus und tragen zur überregionalen Bekanntheit des Niederrheins bei. Bei der 20. RPÄ soll die Voraussetzung für die dauerhafte Möglichkeit für diese Veranstaltungen geschaffen werden.

Auszug aus den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Düsseldorf (RPD) in der Fassung mit den geplanten Änderungen

Das südlich an den Flughafen grenzende Gewerbegebiet wurde bis 1999 militärisch genutzt. Mit dem Abzug der britischen Streitkräfte wurde ein Nachnutzungskonzept für den Flughafen und die umliegenden Konversionsflächen erarbeitet und umgesetzt. Auf diesem Gelände befinden sich zahlreiche bauliche Anlagen. Das sind z.B. ehemalige Depots, Bürogebäude, Unterkünfte, Hallen und große versiegelte Flächen der ehemaligen militärischen Nutzung, die ein großes Brachflächenpotenzial darstellen. Viele Gebäude und Bereiche werden derzeit durch die Feuerwehr als Übungsgelände, durch Dienstleitungsbetriebe und als temporäre Einrichtung für die Flüchtlingsunterbringung des Landes (ZUE) genutzt. Die Regionalplanänderung hat zum Ziel, der Gemeinde Weeze die Möglichkeit zu geben, die zunächst befristeten Nutzungen dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Zudem soll der Spielraum für eine gewerblich-industrielle Umnutzung des Geländes vergrößert werden, indem auch Bauflächen für flächenintensive, nicht-flughafenaffine Gewerbe- und Industriebetriebe geplant werden können. Beides setzt eine Änderung der textlichen Festlegungen im Regionalplan voraus. Gleichzeitig hat der Betreiber des Flughafens Weeze ausgeführt, dass ca. 51 ha im Bereich des Flughafens nicht mehr für den Betrieb des Flughafens oder als Ausbaureserve erforderlich sind. Diese Flächen sollen künftig in den bestehenden GIB-Z einbezogen werden.

Für den Fall, dass der Regionalrat die zugehörigen Aufstellungsbeschlüsse fasst, wird in einem nächsten Schritt der ergebnisoffenen Verfahren der Öffentlichkeit und zahlreichen potentiell betroffenen Institutionen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die Planunterlagen sollen nach den Sitzungsvorlagen für die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich ausgelegt werden.