Planung von Solaranlagen

Regionalrat kann Feststellungsbeschluss für 17. Änderung des Regionalplans Düsseldorf fassen und Weg frei machen für die Planung neuer Freiflächen-Solarenergieanlagen

Beitrag Zukunftsplaner - newsletter 1/2024 (19.06.2024)

In seiner Sitzung am 20.06.2024 entscheidet der Regionalrat über die Feststellung der 17. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD).

Knapp zwei Monate nach der Bekanntmachung (30.04.2024) der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans LEP NRW, hat der Regionalrat Düsseldorf damit die Möglichkeit die Festlegungen zu Freiflächen-Solarenergieanlagen (FF-SA) in der Planungsregion Düsseldorf an die neuen Landesvorgaben für Freiflächen-Solarenergieanlagen (FF-SA) anzupassen und würde so den Spielraum der kommunalen Bauleitplanung von FF-SA in der Planungsregion Düsseldorf deutlich vergrößern.

Die geplanten neuen Grundsätze G1 bis G 4 in Kapitel 5.5.2 des RPD flankieren die Festlegungen des LEP NRW (10.2-14 bis 10.2-18) zu raumbedeutsamen FF-SA. Sie sollen dazu beitragen, dass raumbedeutsame FF-SA möglichst konfliktarm geplant und entwickelt werden.

In diesem Zusammenhang sei auch auf das Solarkataster NRW als Teil des Energieatlas NRW. des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) hingewiesen. Im Solarkataster NRW können unter anderem für FF-SA relevante Informationen schnell und einfach abgerufen werden, z.B. zur Förderkulisse des EEG 2023 oder zu den nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB privilegierten Bereichen.