
Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ – Teilstück NRW
Beitrag Zukunftsplaner - newsletter 1/2024 (19.06.2024)
Die Amprion Offshore GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau von vier Offshore-Netzanbindungssystemen von der Nordsee bis nach Nordrhein-Westfalen.
Sie sollen in Offshore-Windparks erzeugten Strom in die Verbrauchszentren im nördlichen Ruhrgebiet, an der Grenze zum Münsterland sowie am Niederrhein und im Rheinland transportieren. Konkret besteht das Vorhaben „Windader West“ aus den Offshore-Netzanbindungssystemen:
- „NOR-6-4“ zum Netzverknüpfungspunkt Niederrhein,
- „NOR-9-5“ zum Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst,
- „NOR-x-1“ zum Netzverknüpfungspunkt Rommerskirchen (auf dem Gebiet der Stadt Bergheim) und
- „NOR-x-5“ zum Netzverknüpfungspunkt Oberzier.
Die landseitig als Erdkabel in verlustarmer Gleichstromtechnik geplanten Systeme sollen möglichst lange miteinander gebündelt und gemeinsam realisiert werden, bevor diese den jeweiligen Netzverknüpfungspunkt ansteuern.
Die Vorhabenträgerin hat am 07.05.2024 für die genannten Systeme die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung beantragt. Aufgrund der Raumbedeutsamkeit und überörtlichen Bedeutung prüfen die zuständigen Regionalplanungsbehörden (Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln und Münster sowie der Regionalverband Ruhr (RVR)) das Vorhaben nun in einem gemeinsamen Verfahren auf Ebene der Raumordnung auf dessen Raumverträglichkeit. Die Bezirksregierung Düsseldorf übernimmt dabei in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde und den übrigen zuständigen Regionalplanungsbehörden die Federführung.
Die gegenständliche Raumverträglichkeitsprüfung betrifft den Abschnitt der „Windader West“ in NRW. Für den Abschnitt der „Windader West“ in Niedersachen führt das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg eine separate Raumverträglichkeitsprüfung durch.
Gegenstand des Verfahrens sind 670 m breite Trassenkorridore; der spätere Schutzstreifen der Trasse ist abhängig von der Anzahl der Kabelsysteme und beträgt bei vier Systemen bis zu 40 m. Das untersuchte Korridornetz erstreckt sich von der Landesgrenze mit Niedersachsen im Bereich der Gemeinde Wettringen nach Süden durch das westliche Münsterland (Kreise Steinfurt, Borken und Coesfeld) bis in das nördliche Ruhrgebiet (Kreis Recklinghausen) und weiter nach Südwesten durch den unteren Niederrhein (Kreise Wesel und Kleve), quert dabei den Rhein und verläuft weiter durch den Niederrhein (Kreis Viersen, Rhein-Kreis Neuss) bis in das niederrheinische Tiefland (Stadt Mönchengladbach) und die Kölner Bucht (Kreise Heinsberg, Düren und Rhein-Erft-Kreis).
Die Verfahrensunterlagen sind in dem Zeitraum vom 11. Juni 2024 bis einschließlich zum 11. Juli 2024 online über das Beteiligungsportal des Landes NRW (Beteiligung NRW) öffentlich einsehbar. In diesem Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Möglichkeit, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen.
Link zu den Verfahrensunterlagen:
https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/beteiligung/themen/1007345
Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit Empfehlung des raumverträglichsten Korridors. Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung ist als sonstiges Erfordernis im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren entsprechend zu berücksichtigen.