Bürgerenergiegesetz

Das Bürgerenergiegesetz NRW – ein Beitrag zur Akzeptanz und Teilhabe bei Windenergievorhaben

Beitrag Zukunftsplaner - newsletter 2/2024 (11.12.2024)

Die Akzeptanz der Windenergienutzung ist nach Ergebnissen einer Umfrage im Auftrag der Fachagentur Windenergie an Land in Deutschland weiterhin sehr hoch – nicht nur abstrakt, sondern auch hinsichtlich vor Ort installierter Windenergieanlagen.

Dennoch ist die Frage der Akzeptanz bei neuen Windenergieplanungen oft ein Thema. Um hier unterstützend zu wirken und zum Ausgleich der Interessen beizutragen, hat der Landtag Ende 2023 das Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) beschlossen.

Dieses hat zum Zweck, durch die finanzielle Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern und/oder Gemeinden an Bau und Betrieb von neuen Windenergieanlagen ein größtmögliches Maß an Akzeptanz und Teilhabe zu erreichen sowie die regionale Wertschöpfung im Umfeld von Windenergieanlagen zu erhöhen.

Dies gilt für alle neuen, d.h. neu beantragten Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen.