Brachflächenentwicklung in Dormagen – Regionalrat kann Feststellungsbeschluss für die 19. Regionalplanänderung (RPÄ) fassen

Beitrag Zukunftsplaner - newsletter 2/2024 (11.12.2024)

Mit der 19. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Dormagen soll der Stadt die Möglichkeit zur urbanen Innenentwicklung gegeben werden.

An der Europastraße im östlichen Bereich der Brachfläche der ehemaligen Zuckerfabrik nördlich des CHEMPARK plant die Stadt Dormagen eine entsprechende Ansiedlung mehrerer großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit zentrenrelevantem Kernsortiment anzustoßen und die Nahversorgung zu stärken.

Auszug aus den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Düsseldorf (RPD) in der Fassung mit den geplanten Änderungen

Ziel der Änderung ist es, durch eine teilweise Öffnung des Nutzungsspektrums der Gesamtentwicklung auf der Brachfläche einen entscheidenden Impuls zu geben und somit die weitere Realisierung der im Westen weiterhin geplanten gewerblichen Nutzungen anzustoßen. Die Verwirklichung der Planung würde sodann eine Verlängerung des zentralen Versorgungsbereichs „Hauptzentrum Dormagen Innenstadt“ in den Bereich der heutigen Brachfläche hinein darstellen. Die Ansiedlung von zentrenrelevanten Einzelhandel in diesem Ausmaß ist gemäß Kap. 3.4 Ziel 1 RPD im heutigen ASB-GE so nicht möglich. Entsprechend soll die 19. Regionalplanänderung die regionalplanerischen Voraussetzungen für diese Entwicklung mit der Festlegung „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ schaffen. Aus diesem Anlass soll die Änderung eines regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichs für Gewerbe (ASB-GE) in Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) erfolgen. Der gesamte Bereich der Regionalplanänderung hat eine Größe von 3,4 ha.