Hausbau (Symbolbild)

Aufsicht über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Informationen über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und die Bestellung seiner Mitglieder.

Die Bezirksregierung führt die Aufsicht über die 21 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Sie im Regierungsbezirk Düsseldorf gebildet hat. Die Aufsicht erstreckt sich über die Einhaltung der Rechtsvorschriften bei der Aufgabenwahrnehmung der Gutachterausschüsse und deren Geschäftsstellen sowie die Einhaltung der den Mitgliedern auferlegten Pflichten. Außerdem kann Sie sich jederzeit über die Aufgabenwahrnehmung unterrichten lassen und Weisungen hierzu erteilen sowie eingreifen, um die Aufgabenwahrnehmung zu sichern. Die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse bei der Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen bleiben unberührt. Ist die pflichtgemäße Erfüllung der Aufgaben eines Gutachterausschusses dauerhaft nicht gesichert, so kann die Bezirksregierung einen gemeinsamen Gutachterausschuss bilden oder den Gutachterausschuss auflösen. 

Rechtsträger der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte ist das Land Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierung vertritt das Land als Rechtsträger des Gutachterausschusses. 

Zudem bestellt Sie die Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren mit deren Zustimmung und nach Anhörung des vorsitzenden Mitglieds und der Gebietskörperschaft/-en für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist. Außerdem beruft Sie Mitglieder ab, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung entfallen sind oder wenn die Mitglieder Ihre Pflichten nach § 6 GrundWertVO NRW verstoßen haben, sowie ein wichtiger Grund im Sinne von § 86 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vorliegt. Des Weiteren beruft Sie ein bestelltes besonderes Mitglied ab, wenn es nicht mehr bei dem örtlich zuständigen Finanzamt tätig oder nicht mehr für die steuerliche Bewertung des Grundbesitzes zuständig ist. Gleiches gilt für die Vertretung dieses Mitglieds. 

Die Gutachterausschüsse NRW

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind neutrale und weisungsunabhängige Kollegialgremien des Landes. In der Regel sind Gutachterausschüsse für die Kreise, die kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte eingerichtet. Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen ist es auch möglich, aus mehreren benachbarten Gutachterausschüssen einen gemeinsamen Ausschuss zu bilden. 

Im Regierungsbezirk Düsseldorf gibt es 21 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte.

Seinem Wesen nach handelt es sich bei dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte um ein Kollegialorgan unabhängiger Gutachter. Nach § 192 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ist der Gutachterausschuss und damit auch jedes seiner Mitglieder bei der Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen selbstständig und unabhängig. Die Gutachter sind dabei jedoch an die materiellen und formellen Regelungen des BauGB, der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (ImmoWertV) sowie der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) gebunden.  

Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellen die Stadt oder der Kreis eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht. Dienstaufsicht über die Beschäftigten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses führt die jeweilige Gebietskörperschaft, bei der die Geschäftsstelle eingerichtet ist. Sie stellt für die Geschäftsstelle fachlich geeignetes Personal und Sachmittel zur Verfügung, sodass die Aufgaben des Gutachterausschusses sorgfältig, vollständig sowie sach- und termingerecht wahrgenommen werden können. 

Die Gutachterausschüsse in NRW bestehen aus einer/m Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Mitglieder sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. 

Informationen zum amtlichen Grundstücksmarkt und zu den einzelnen Gutachterausschüssen finden Sie unter BORIS.NRW 

Nähere Informationen über das Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland finden Sie unter BORIS-D