Luftreinhalteplanung im Regierungsbezirk Düsseldorf
Allgemeine Informationen
Einführung
Eine der wichtigsten Lebensgrundlagen auf unserer Erde ist saubere, schadstofffreie, atembare Luft. Diese so rein wie möglich zu halten, ist eine der aktuellsten und vordringlichsten Aufgaben der Menschheit.
Unsere lebenswichtige Atmosphäre wird seit Entstehung der Erde durch zahlreiche Stoffe, die u. a. durch Verwitterung, Erosion, Vulkanismus freigesetzt werden „verunreinigt“. Eine ernsthafte Gefährdung des Lebens auf unserer Erde entstand durch diese natürlichen Luftverunreinigungen nicht.
Spätestens mit dem Beginn der Industrialisierung wurde unsere Lufthülle durch menschliches Handeln verstärkt mit den verschiedensten Schadstoffen zusätzlich belastet. Die Folgen dieses Handelns treten nun in den letzten Jahrzehnten immer mehr in den Vordergrund. Durch die rasante Entwicklung von Industrie, Wirtschaft und Verkehr wird nahezu der gesamte europäische Kontinent mit erhöhten Schadstoffkonzentrationen belastet. Diese ernstzunehmende Gefährdung der Biosphäre bedroht in zunehmendem Maße die Gesundheit der Menschen.
Trotz der Bemühungen und Erfolge der Luftreinhaltung in den letzten Jahren z. B. durch Reduzierung der Schwefeldioxid- Belastung dank moderner Filtertechniken sowie bei Stickoxiden und leichten Kohlenwasserstoffen nach der Einführung von Katalysatoren, sind Feinstäube (u.a. PM10 – particulate matter) als auch Stickoxide (Stickstoffmonoxid NO und insbesondere Stickstoffdioxid NO2) aufgrund ihrer hohen Konzentrationen nun besonders in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.
Feinstäube
Feinstäube entstammen aus zwei Quellen: natürliche und vom Menschen verursacht.
Partikel natürlicher Herkunft werden zum Teil vom Erdreich aufgewirbelt oder z.B. durch Vulkanausbrüche oft über weite Strecken durch die Atmosphäre transportiert. Dazu gehören auch Partikel aus den Meeren, Pollen, Pilzsporen, Bakterien, Wüstenstaub sowie mikroskopisch kleine Tier- und Pflanzenreste.
Die vom Menschen verursachten Partikel stammen im Wesentlichen von mit Diesel oder Benzin betriebenen Personen- und Lastkraftwagen, den Schornsteinen der Industrieanlagen und Kraftwerke sowie vom sogenannten Hausbrand (z.B. Kamine, Heizungen). Nicht zuletzt werden auch Partikel durch Abrieb von Bremsen, Autoreifen und Straßenbelag freigesetzt. Diese gilt es zu reduzieren.
Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben ergeben, dass gerade Feinstaub ein hohes Risiko für Gesundheit, Lebensqualität und Lebenserwartung bedeutet. Jährlich sterben laut WHO und EU in Deutschland über 30.000 Menschen vorzeitig an Krankheiten insbesondere des Herz/Kreislauf-Systems und der Atemwege, die durch Feinstaub hervorgerufen werden. Und je kleiner die Partikel sind, desto tiefer dringen sie in den Organismus ein und lösen auch systemische Schädigungen und chronische Entzündungen aus.
Eine Konzentration unterhalb derer diese Schadstoffe als gesundheitlich unbedenklich werden, ist bislang nicht bekannt. Sicher ist lediglich zweierlei: Je höher die Belastung, desto mehr Erkrankungen treten auf.
Stickoxide
Unsere Luftqualität wird nicht nur durch Feinstäube belastet, sondern auch durch Stickstoffdioxid.
Als Reizgas mit stechend-stickigem Geruch wird NO2 bereits in geringen Konzentrationen wahrgenommen. Die Inhalation ist der einzig relevante Aufnahmeweg. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit des NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt.
Stickstoffdioxid kann die menschliche Gesundheit nachhaltig schädigen. Als kurzfristige Effekte erhöhter Stickstoffdioxid-Belastungen wurden vor allem Beeinträchtigungen der Atemwege, Wirkungen auf Herz und Kreislauf und erhöhte Sterblichkeitsraten (alle Todesursachen sowie Mortalität aufgrund von Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen) festgestellt.
Eine langfristige Belastung gegenüber erhöhten Stickstoffdioxid-Konzentration in der Außenluft führt zu einer Zunahme der Sterblichkeit (alle Todesursachen, Herz- und Atemwegserkrankungen) sowie insbesondere zu einer Verschlechterung der Lungenfunktion und einer Erhöhung der Häufigkeit von infektionsbedingten Atemwegserkrankungen wie Husten oder Bronchitis.
Gesetzesgrundlagen
Europarecht
Im Zuge der Vereinheitlichung europäischer Umweltstandards hat die Europäische Union (EU) zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt mit der Luftqualitätsrahmenrichtlinie 2008/50/EG der Luftreinhaltepolitik eine angemessene Priorität eingeräumt. Diese wurde 2024 auf Basis strengerer WHO-Empfehlungen grundlegend überarbeitet. Die neue Richtlinie 2024/2881 muss bis zum 11.12.2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die EU-Länder sind zur Überwachung der Luftschadstoffsituation verpflichtet und haben die Einhaltung festgelegter Immissionsgrenzwerte für die in den Richtlinien genannten Luftschadstoffe (Ozon, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid, Feinstaub PM10 und PM2.5, Benzol, Kohlenmonoxid (CO), Blei (Pb), Arsen (As), Cadmium (Cd), Nickel (Ni) und Benzo(a)pyren) sicherzustellen.
Besondere Relevanz in NRW haben hier lediglich das Stickstoffdioxid (NO2), die Feinstäube PM10 und PM2,5 sowie Ozon (O3).
Es gelten folgende neue Grenzwerte:
PM2,5
• 1 Tag 25 μg/m3 darf nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden
• Kalenderjahr 10 μg/m3
PM10
• 1 Tag 45 μg/m3 darf nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden
• Kalenderjahr 20 μg/m3
Stickstoffdioxid (NO2)
• 1 Stunde 200 μg/m3 darf nicht öfter als dreimal im Kalenderjahr überschritten werden
• 1 Tag 50 μg/m3 darf nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden
• Kalenderjahr 20 μg/m3
Nationales Recht
In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Luftqualitätsrahmenrichtlinie 2008/50/EG zur Beurteilung und Kontrolle der Luft mit Wirkung vom 06. August 2010 durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie durch die Einführung der 39. Verordnung zum BImSchG (39. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt. Die neue Richtlinie 2024/2881 ist noch nicht in nationales Recht umgesetzt, jedoch wird die praktische Umsetzung bereits jetzt vorbereitet.
Weitere Informationen
Luftreinhaltepläne und Pläne für kurzfristige Maßnahmen
Bei Gefahr der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten oder bei Feststellung, dass diese Grenzwerte überschritten sind, wurden Luftreinhaltepläne (LRP) und Pläne für kurzfristige Maßnahmen, mit dem Ziel der Einhaltung der Grenzwerte auf der Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (39. BImSchV) erstellt.
Zuständigkeiten
In Nordrhein-Westfalen sind hierfür die Bezirksregierungen zuständig; in der Bezirksregierung Düsseldorf federführend das Dezernat 53 - Immissionsschutz - in enger Zusammenarbeit mit dem Dezernat 25 - Verkehr -.
Die Bezirksregierung erfüllt diese Aufgabe in der Regel durch Einrichtung von Projektgruppen, in der neben der Bezirksregierung weitere Behörden, Einrichtungen oder Verbände mitwirken.
Sie handelt auf der Grundlage der fachlichen Analyse und Auswertung der lokalen Grenzwertüberschreitungen durch das LANUK.
Sie koordiniert die verschiedenen Interessen aus den Bereichen Wirtschaft, Verbraucher, Verkehr und Umwelt.
Sie erstellt die erforderlichen Pläne, überwacht sie und sichert eine nachhaltige Verbesserung der Luftqualität, die sich über die Bezirksgrenzen hinaus europaweit auswirken.
Luftreinhaltepläne sind gemäß § 47 Abs. 1 BImSchG auszustellen, wenn der nach der 39. VO zum BImSchG festgelegte Immissionsgrenzwert für den jeweiligen Schadstoff überschritten wird. Die Erstellung eines Luftreinhalteplans muss innerhalb eines festgelegten Zeitfensters geschehen:
Der Luftreinhalteplan hat mit zum Teil langfristigen Maßnahmen zum Ziel, die Grenzwerte zu unterschreiten und dauerhaft einzuhalten. Die Maßnahmen sind entsprechend dem Verursacheranteil und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten zu richten, die zur Überschreitungssituation beitragen. Sie werden durch Monitoring begleitet. In regelmäßigen Abständen werden die Pläne bei Bedarf fortgeschrieben.
Zu den für den Bezirk Düsseldorf gültigen Luftreinhalteplänen
Für Fragen zur Luftreinhalteplanung im Regierungsbezirk Düsseldorf steht Ihnen die Geschäftsstelle des Dezernates 53 – Immissionsschutz zur Verfügung: