Fahnen auf Halbmast (Symbolbild)

Beflaggung: In Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung

Am 20. Juni wird seit 2015 jährlich der „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ weltweit aber auch insbesondere der deutschen Vertriebenen begangen. 

Vorangegangen der Vertreibung Deutscher war der aggressive Vernichtungskrieg und die völkerrechtswidrige Besetzung Polens und der Sowjetunion, wobei auch viele weitere Staaten betroffen waren. Bei der Flucht und Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten kamen viele Menschen ums Leben und verloren Hab und Gut. Die Zahlen schwanken zwischen 400.000 und zwei Millionen bei Flucht und Vertreibung gestorbener Menschen. Insgesamt mussten etwa 12 Millionen Deutscher eine neue Heimat finden. Diese Menschen waren diejenigen, die als erste seit dem Winter 1944/1945 für die millionenfachen Verbrechen insbesondere in Polen und der Sowjetunion, für die deutsche Schuld, bezahlen mussten.

Zu diesem Gedenktag werden am 20. Juni bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche beflaggt.