
Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ – Teilstück NRW
Federführung durch die Bezirksregierung Düsseldorf
Die Amprion Offshore GmbH (Vorhabenträgerin) plant vier Offshore-Netzanbindungssysteme von der Nordsee bis zu den Netzverknüpfungspunkten Niederrhein, Kusenhorst, Rommerskirchen und Oberzier in Nordrhein-Westfalen.
Sie sollen in Offshore-Windparks erzeugten Strom in die Verbrauchszentren im Ruhrgebiet, an der Grenze zum Münsterland sowie am Niederrhein und im Rheinland transportieren und in einem gemeinsamen Energiekorridor realisiert werden. Die vier geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme bilden zusammen das Vorhaben „Windader West“.
Aufgrund der Raumbedeutsamkeit und Überörtlichkeit des Vorhabens hat die Amprion Offshore GmbH im Mai letzten Jahres die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Windader West beantragt. Diese haben die Regionalplanungsbehörden bei den Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln und Münster sowie beim Regionalverband Ruhr unter Federführung der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt.
Am 13. Dezember 2024 erhielt die Vorhabenträgerin das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung in Form einer Gutachterliche Stellungnahme, die den ermittelten 670 m breiten Antragskorridor unter bestimmten Maßgaben bestätigte.
Die Gutachterliche Stellungnahme wird ohne Begründung in den Amtsblättern für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf, Köln und Münster bekanntgemacht und einschließlich Begründung und Anlagen bei den oben genannten Regionalplanungsbehörden sowie den Kreisen und Gemeinden, auf deren Gebiet sich das Vorhaben erstreckt, für die Dauer von fünf Jahren zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Die Gemeinden machen separat bekannt, bei welcher Stelle diese während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Darüber hinaus steht die Gutachterliche Stellungnahme einschließlich Begründung und Anlagen im Internet unter nachfolgender Adresse zur Einsicht und Download zur Verfügung:
Die rechtsverbindliche Festlegung des konkreten Trassenverlaufs erfolgt in nachfolgenden Zulassungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung ist dabei als sonstiges Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen.
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