15.05.2025

Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadt Solingen

Sanierungskurs wird fortgesetzt

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadt Solingen genehmigt. Trotz anhaltender bilanzieller Überschuldung und hoher Fehlbeträge bleibt der Haushalt genehmigungsfähig – nicht zuletzt aufgrund des fortgeschriebenen individuellen Sanierungskonzepts, das langfristig einen Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2039 vorsieht. 

Im Jahr 2025 plant die Klingenstadt mit Erträgen in Höhe von rund 792,5 Millionen Euro. Dem stehen Aufwendungen von rund 896,8 Millionen Euro gegenüber. Nach Abzug eines globalen Minderaufwands von rund 13,4 Millionen Euro ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von rund 90,9 Millionen Euro. Für das Folgejahr 2026 liegen die Erträge bei rund 822,2 Millionen Euro, die Aufwendungen bei rund 934 Millionen Euro – was zu einem Jahresfehlbetrag von rund 98,4 Millionen Euro führt. 

Kern des Sanierungspfads ist die Begrenzung der Aufwandssteigerungen – unterstützt durch Maßnahmen mit ergebnisentlastender Wirkung und das Heben von Ertragspotenzialen. Um diese zu identifizieren und umzusetzen, wurden in Solingen drei strategische Arbeitsgruppen gebildet: 

  • eine Stellenkommission zur Personalsteuerung,
  • ein Team zur Entwicklung innovativer Raumnutzungskonzepte,
  • eine Gruppe zur Förderung der Digitalisierung. 

Erste Maßnahmen wurden bereits eingeleitet und mit Einspar- bzw. Mehrertragspotenzialen beziffert. Weitere Konkretisierungen sind jedoch notwendig, um die angestrebten Effekte dauerhaft zu sichern. 

Trotz der angespannten Finanzlage setzt die Stadt Solingen gezielt Investitionsimpulse: Im Fokus stehen Schulbau und -sanierung, der Ausbau von Kindertagesstätten, sowie Maßnahmen im Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz. Im Bildungsbereich bilden die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung, der Ausbau der Offenen Ganztagsschulen (OOGS), umfangreiche Sanierungsmaßnahmen und Brandschutzvorgaben zentrale Schwerpunkte. 

Zur mittelfristigen Ertragssteigerung plant Solingen unter anderem eine Erhöhung der Grundsteuer B ab dem Jahr 2028 auf 1.005 Prozentpunkte. Die Personalaufwendungen steigen in beiden Haushaltsjahren erneut an, bleiben aber Gegenstand der laufenden Konsolidierungsmaßnahmen. 

Regierungspräsident Thomas Schürmann erklärt:
„Mit dem genehmigten Haushalt zeigt Solingen, dass auch unter schwierigen Rahmenbedingungen konsequent an einer tragfähigen Finanzstrategie gearbeitet wird. Der eingeschlagene Sanierungskurs verbindet solide Planung mit gezielten Investitionen in die Zukunft der Stadt.“