Denkmalschutz
19.11.2024

Bezirksregierung Düsseldorf stellt Fassade des Audimax der ehemaligen Hochschule Düsseldorf unter Denkmalschutz

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Fassade des Auditorium Maximum („Audimax“) der ehemaligen Hochschule Düsseldorf offiziell unter Denkmalschutz gestellt.

Das markante Bauwerk, gestaltet vom renommierten Künstler Günter Fruhtrunk, wird damit als bedeutendes künstlerisches und architektonisches Erbe anerkannt. 

Bereits im Februar dieses Jahres leitete die Bezirksregierung die ersten Schritte zur Unterschutzstellung ein. Nun sind die gesetzlichen Verfahren abgeschlossen, und die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Düsseldorf gilt als reine Formsache. Die Eintragungsverfügung wurde am 19. November 2024 an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf übermittelt. 

Günter Fruhtrunk begann 1965 mit den Entwürfen für die Fassade, die schließlich 1969 umgesetzt wurde. Die Gestaltung umfasst ein über 100 Meter langes Fliesenband, das mit diagonal angeordneten, verschiedenfarbigen Streifen ein prägendes Beispiel seiner Kunst ist. Diese Wandgestaltung machte das Gebäude zur Projektionsfläche seines unverwechselbaren Stils. Fruhtrunk, bekannt als Schöpfer des Designs der ikonischen Alditüte, schuf mit dieser Fassade ein Werk, das über die Region hinaus Beachtung fand. 

Die medienwirksam begleitete Fassadengestaltung erhält nun einen Platz unter den eingetragenen Denkmälern der Stadt Düsseldorf. 

Hintergrund: 

Das Verfahren zur Unterschutzstellung eines Denkmals 

Die Unterschutzstellung eines Denkmals erfolgt im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verwaltungsverfahrens. Der Antrag wird in der Regel vom „Amt für Denkmalpflege im Rheinland“ gestellt, das beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) angesiedelt ist. Begleitend wird ein Gutachten zum Denkmalwert erstellt, das den kulturellen und künstlerischen Wert des Objekts belegt. 

Nach Anhörung der Eigentümer prüft die zuständige Denkmalbehörde, hier die Bezirksregierung Düsseldorf, das Gutachten durch eigene Recherchen und Ortstermine. Auf Basis dieser Prüfung wird ein rechtlich fundierter Eintragungstext erstellt, der die Beschreibung und die Denkmalwertbegründung des Objekts enthält. 

Vor der endgültigen Unterschutzstellung wird der Eintragungstext mit dem Fachamt des LVR abgestimmt. Nach Abschluss aller Verfahrensschritte erhalten die Eigentümer einen Eintragungsbescheid, und das Denkmal wird in die Denkmalliste der jeweiligen Stadt oder Gemeinde aufgenommen.