
Planfeststellungsverfahren zur Renaturierung der Erft im Bereich der Mühle Kottmann
Der Erftverband plant die naturnahe Umgestaltung der Erft in Grevenbroich im Bereich der Mühle Kottmann.
Für das Bauvorhaben hat er bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Planfeststellungsverfahren beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Planung ist Teil des Perspektivkonzeptes Erft, das im Zuge der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umgesetzt werden soll.
Die Erft unterlag in ihrem Mittel- und Unterlauf in der Vergangenheit sich wandelnden wasserwirtschaftlichen Nutzungen und wurde entsprechend mehrfach umgestaltet. Um die Tieftagebaue trocken zu halten, wird in die Erft bis heute das nicht anderweitig nutzbare gehobene Grundwasser (Sümpfungswasser) eingeleitet. Die Einleitungen des Sümpfungswassers umfassen große Mengen. Nach dem beschlossenen frühzeitigen Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung werden die Einleitungen von Sümpfungswasser in die Erft bereits 2030 eingestellt. Dadurch werden sich die Abflussverhältnisse im Mittel- und Unterlauf wesentlich verändern. Das heutige, kompakt ausgebaute Gewässerbett ist für die zukünftigen Abflussverhältnisse nicht geeignet. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Umgestaltung der Erft erforderlich.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich zum 07.08.2024 im städtischen Verwaltungsgebäude Neues Rathaus, Rathauserweiterungsbau, Fachbereich Stadtplanung/Bauordnung, Ostwall 6, 41515 Grevenbroich, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zudem wird der Plan auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht und ist in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 07.08.2024 unter dem Link http://url.nrw/offenlage abrufbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG NRW).