08.07.2024

Regierungspräsident Schürmann genehmigt die Kreisumlage für den Rhein-Kreis Neuss

Regierungspräsident Thomas Schürmann hat heute die Haushaltsverfügung für den Haushalt 2024 des Rhein-Kreises Neuss unterzeichnet und somit die Haushaltssatzung zur Veröffentlichung freigegeben. 

Gleichzeitig gab er grünes Licht für die vom Kreistag beschlossene Kreisumlage. Der Hebesatz der Kreisumlage wird im Jahr 2024 auf 32,2 v.H. festgelegt und steigt damit gegenüber 2023 um 0,7 v.H.  

Der Gesamtergebnisplan des Rhein-Kreises Neuss weist für das Jahr 2024 einen Jahresfehlbetrag von rund 8,5 Mio. Euro aus. Dieser Fehlbetrag kann jedoch durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Regierungspräsident Thomas Schürmann: „Aufgrund der insgesamt angespannten Haushaltslage der Städte und Gemeinden begrüße ich, dass die Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen wird, um die Belastung der umlagezahlenden Kommunen zu reduzieren.“ Positiv zu bewerten ist zudem, dass in den kommenden Jahren wieder strukturell ausgeglichene Haushalte vorgesehen sind. Angesichts der geplanten negativen Jahresergebnisse in den zurückliegenden Haushaltsjahren gilt es darauf zu achten, dass die in der mittelfristigen Planung etatisierten Ansätze künftig auch tatsächlich realisiert werden. 

Die weiterhin steigenden Transferaufwendungen stellen die größte Aufwandsposition im Kreishaushalt dar. Diese werden vor allem von der kaum beeinflussbaren Kostendynamik in den Bereichen Allgemeine Sozialleistungen, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe bestimmt.  

Die Investitionstätigkeiten werden für das Jahr 2024 mit rund 45,0 Mio. Euro veranschlagt. Insbesondere im Bereich der kommunalen Schulinfrastruktur besteht ein erhöhter Investitionsbedarf. Zudem sind Mittel für diverse Sportstättenprojekte, für den Straßenbau, für investive Maßnahmen im Bereich des Rettungsdienstes, des Brandschutzes sowie der Gefahrenabwehr eingeplant. 

„Es ist gut“, so der Regierungspräsident, „dass Politik und Verwaltung im Rhein-Kreis Neuss an einer sorgsamen und umsichtigen Haushaltswirtschaft festhalten und hierbei die Interessen der kreisangehörigen Gemeinden einbeziehen. Die immer weiter steigenden Aufwendungen und der gleichzeitig hohe Investitionsbedarf in die kommunale Infrastruktur verdeutlichen aber auch eine enorme Herausforderung.“