Feuerwerkskontrolle (Symbolbild)
30.12.2024

Überwachung des Verkaufs von Silvester-Feuerwerk: Bezirksregierung stellt 108 Verstöße fest

Mit 15 Mitarbeitenden in sieben Teams war die Bezirksregierung Düsseldorf in den vergangenen Tagen schwerpunktmäßig im Kreis Kleve und in Duisburg unterwegs, um die Lagerung und den Verkauf von Silvesterfeuerwerk zu kontrollieren. 

Insgesamt wurden 108 Verstöße aufgedeckt. In einer Verkaufsstelle in Kranenburg musste der Verkauf von Feuerwerk untersagt werden. Dort wurde ein Zelt als Verkaufsraum genutzt. Laut Erster Verordnung zum Sprengstoffgesetz darf Silvesterfeuerwerk jedoch nur in geschlossenen Räumen vertrieben und anderen überlassen werden. Da der betroffene Händler der Untersagung zunächst nicht nachkam, wurde die Anordnung mit Hilfe der Polizei vor Ort vollstreckt. Den Betroffenen erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. 

Insgesamt hat der Arbeitsschutz der Bezirksregierung in den vergangenen Tagen 290 Lager- und Verkaufsstellen überprüft. Dabei ging es unter anderem um die zulässige Höchstmenge an explosiven Stoffen, die Vorschriften zur Lagerung und die Kennzeichnung des Feuerwerks, aber auch um die Einhaltung der Bestimmungen für Rettungswege. 

Bei den 108 Verstößen handelte es sich in 54 Fällen um Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz, wie beispielsweise den Verkauf mangelhafter Pyrotechnik. In 54 Fällen wurden Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz, wie etwa versperrte Notausgänge, festgestellt. 

Die alljährliche Aktion dient dem Schutz der Verkäufer sowie der Sicherheit der Kunden. Da die Bezirksregierung Düsseldorf immer nur Stichproben durchführen kann, sollten Käuferinnen und Käufer von Silvesterfeuerwerk für einen sicheren Start in das neue Jahr immer auf die CE-Kennzeichnung achten.