Abwasserbehandlungsanlage der Firma Bayer in Wuppertal: Erörterungstermin entfällt
Die Bayer AG hat am 07.09.2022 mit dem Nachtrag vom 03.11.2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage nach Wasserhaushaltsgesetz gestellt.
Die Bayer AG betreibt als Eigentümerin auf dem Bayer-eigenen Gelände in Wuppertal Rutenbeck eine Werkskläranlage zur Behandlung der Abwässer aus den Produktionsanlagen am Standort.
Der Antrag lag in der Zeit vom 09.01.2023 bis einschließlich 09.02.2023 bei der Bezirksregierung Düsseldorf und bei der Stadt Wuppertal zur Einsicht aus. Darüber hinaus waren die Antragsunterlagen während dieser Zeit auch über die Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf einsehbar. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten binnen einer Frist vom 09.01.2023 bis einschließlich 09.03.2023 vorgebracht werden.
Während der Frist ist keine Einwendung gegen das Vorhaben erhoben worden. Daher entfällt der für den 20.04.2023 vorgesehene Erörterungstermin.
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