Feuerwerk im Nachthimmel
28.12.2023

Bezirksregierung Düsseldorf startet Kontrolle von Feuerwerksverkauf

Wichtige Hinweis für sicheren Umgang

Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf führen während der Verkaufstage Kontrollen vor Ort durch, um sicherzustellen, dass der Verkauf von Silvesterfeuerwerk den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Die Kontrollen umfassen die Einhaltung der sicherheitsrelevanten gesetzlichen Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper), sowie die Überprüfung der Verkaufs- und Lagerräumlichkeiten. Hierbei wird besonders darauf geachtet, dass die vorgeschriebenen Flucht- und Rettungswege frei sind und funktionstüchtige Brandschutzeinrichtungen vorhanden sind. Das Hauptziel ist zusätzlich zur Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher die Sicherheit der Kunden und des vor Ort tätigen Verkaufspersonals.

Der Umgang mit Feuerwerkskörpern erfordert Umsicht, da immer wieder illegale Produkte in den Handel und in Haushalte gelangen. Legale pyrotechnische Artikel sind mit einem CE-Zeichen und der Nummer der dazugehörigen Prüfstelle versehen. Produkte ohne dieses Zeichen sollten auf keinen Fall verwendet werden.

**WICHTIGE SICHERHEITSHINWEISE FÜR SILVESTERFEUERWERK**

Beim Kauf von Silvesterfeuerwerk sollten Verbraucherinnen und Verbraucher unbedingt auf die folgenden Merkmale achten:

- **CE-Zeichen und Registriernummer des Produkts:**
Zum Beispiel 0589-F2-1234 (0589 steht für die Prüfstelle, F2 für die Feuerwerkskategorie und 1234 als fortlaufende Nummer).

- **Altersbeschränkungen:**
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nicht in die Hände von Kindern gelangen und dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Feuerwerk der Kategorie F1 darf nur an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.

- **Sichere Aufstellung von Mehrschussbatterien:**
Besondere Vorsicht bei Mehrschussbatterien, um sicherzustellen, dass sie nicht umfallen können. Einmal gezündet, lassen sie sich nicht mehr stoppen.

Zusätzliche Sicherheitshinweise sind in der Gebrauchsanleitung zu finden, die immer in deutscher Sprache aufgedruckt sein muss.

**BESONDERS GEFÄHRLICH: NICHT EXPLODIERTE BÖLLER AUFHEBEN UND ANZÜNDEN**

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn nicht explodierte Böller aufgesammelt und erneut angezündet werden sollen. Die Zündschnüre sind oft komplett abgebrannt, sodass ein weiterer Zündversuch meist zur sofortigen Explosion führt.

Mehr Sicherheitsinformationen erhalten Sie hier:
https://mags.nrw/tipps-fuer-ein-sicheres-silvesterfeuerwerk 

Im Vorfeld des diesjährigen Verkaufs wurden die Händler umfassend über ihre Pflichten informiert. Weitere Informationen zum Thema "Sicheres Silvester" sind unter anderem bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (www.bam.de) verfügbar.

Die Bezirksregierung Düsseldorf setzt sich aktiv für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ein und möchte durch die Überwachung des Silvesterfeuerwerk-Verkaufs dazu beitragen, mögliche Risiken zu minimieren.