Industrielandschaft
25.05.2023

Bezirksregierung genehmigt Änderungsantrag für Grillo-Werke in Duisburg

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Antrag der Grillo-Werke AG auf Erteilung einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung der Spaltanlage und Anlage zur Herstellung von flüssigem Schwefeldioxid positiv beschieden.

Der Standort der Anlage (Grillo-Werke Hamborn) befindet sich an der Buschstraße 95 in Duisburg. Die Genehmigung betrifft die Herstellung von flüssigem Schwefeldioxid (SO2) mit einer Tagesproduktionskapazität von 240 Tonnen pro Tag (Erhöhung) bzw. einer Jahresproduktionskapazität von 73.000 Tonnen (unverändert) an sieben Tagen im 24-Stunden-Betrieb (unverändert).

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung und Antragsunterlagen liegt gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG in der Zeit vom 26.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 (außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) zur Einsicht aus: 

Bezirksregierung Düsseldorf, Zimmer 240a, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf; montags bis donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags 08:00 bis 14:00 Uhr 

Bezirksrathaus Duisburg-Hamborn, Raum 108, Duisburger Straße 213, 47166 Duisburg; montags bis mittwochs 08:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags 08:00 bis 18:00 Uhr und freitags 08:00 bis 14:00 Uhr.

Eine Einsichtnahme zu anderen Zeiten ist nach telefonischer Absprache möglich:
Kontakt zur Bezirksregierung Düsseldorf: 0211 475-5256
Kontakt zur Bezirksverwaltung Hamborn: 0203 283-5200

Der Bescheid und seine Begründung sind im Internet auf dem länderübergreifenden UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/startseite zu finden.