Schultreppenhaus (Symbolbild)
31.05.2023

Bezirksregierung hat Genehmigung der Neuen Duisburger Schule aufgehoben

Eltern sollten sich um Plätze an anderen Schulen bemühen

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Genehmigung der Neuen Duisburger Schule (Waldorfschule) zum 31.07.2023 aufgehoben, da die Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb der privaten Ersatzschule nicht mehr erfüllt sind. Insbesondere die Gleichwertigkeit zu staatlichen Schulen in Bezug auf die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte ist nicht mehr gewährleistet. Die Schließung erfolgt zum Schuljahresende, um einen geregelteren Übergang der Schülerinnen und Schüler an andere Schulen zu ermöglichen.

Sofortige Vollziehung der Aufhebung angeordnet
Gegen den Aufhebungsbescheid hat der Schulträger Klage eingereicht. Diese Klage hatte zunächst aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Schulbetrieb weiter möglich war, bis ein Gericht über diese Klage (Hauptsacheverfahren) entscheidet.

Die Bezirksregierung hat mittlerweile die sofortige Vollziehung der Aufhebung angeordnet. Dies sorgt dafür, dass die Waldorfschule trotz der Klage gegen den Aufhebungsbescheid den Schulbetrieb zum 31.07.2023 einzustellen hat. Es schafft für die Eltern und Schülerschaft der Waldorfschule möglichst schnell eine rechtssichere Lage und damit die Voraussetzungen für eine gezielte Planung der weiteren Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen.

Der Schulträger kann gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung vorgehen und beim zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (einstweiliger Rechtsschutz) beantragen. Bisher hat der Schulträger keinen solchen Antrag gestellt. Theoretisch wäre das bis zum 31.07.2023 möglich, wenn der Schulträger verhindern will, dass die Genehmigung zum Betrieb der Schule zu diesem Zeitpunkt aufgehoben ist.

Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz werden von Gerichten in der Regel aufgrund der Dringlichkeit zeitnah entschieden. Würde dem Antrag stattgegeben, könnte die Schule den Betrieb bis zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens aufrechterhalten.

Weitere Schritte des juristischen Verfahrens
Stellt der Schulträger keinen Antrag gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung oder weist das Verwaltungsgericht den Antrag des Schulträgers im einstweiligen Verfahren ab, erlischt die Betriebsgenehmigung der Neuen Duisburger Schule zum 31.07.2023. In diesem Fall kann die Schulpflicht an der Neuen Duisburger Schule nicht mehr erfüllt werden.

„Ziel unseres Handelns ist es, dass die Schülerinnen und Schüler der Neuen Duisburger Schule ihre Schullaufbahn im kommenden Schuljahr an anderen Schulen ohne Unterbrechung fortsetzen können. Zudem sorgen wir als Schulaufsicht dafür, dass sich Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler darauf verlassen können, dass die Qualität des Unterrichts an anerkannten oder genehmigten privaten Schulen mindestens dem Niveau staatlicher Schulen entspricht“, erklärt Thomas Hartmann, Leiter der Schulabteilung der Bezirksregierung

Schulaufsicht unterstützt Eltern bei Suche nach neuem Schulplatz
Die Schulaufsicht hat die Aufhebung der Genehmigung der Neuen Duisburger Schule im Vorfeld sehr sorgfältig geprüft. Mehrfach wurde der Schulträger aufgefordert, Informationen zu den Schülerinnen und Schülern der Schule zu übermitteln. Dies diente auch dem Zweck, die Eltern entsprechend informieren zu können. Das ist bisher nicht geschehen. Deshalb empfiehlt die Bezirksregierung den Erziehungsberechtigten dringend, sich für das kommende Schuljahr um einen Platz an einer anderen Schule zu bemühen. Das Schulamt Duisburg (für Schulplätze in der Primarstufe) sowie die Bezirksregierung (für Plätze in der Sekundarstufe) unterstützen Eltern auf Wunsch dabei. Erziehungsberechtigte können sich per E-Mail an Ersatzschulschliessungatbrd.nrw.de (Ersatzschulschliessung[at]brd[dot]nrw[dot]de) an die Schulaufsicht wenden. Die Anfragen werden dann an die jeweils zuständigen Personen weitergeleitet.