Die Erft trifft auf Rhein
14.01.2022

Bezirksregierung setzt Überschwemmungsgebiet der Erft fest: Pläne liegen aus

Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet der Erft von km 0,5 bis km 27,7 durch ordnungsbehördliche Verordnung festzusetzen. Durch die Auslegung der Karten und des Textes ab 17. Januar kann sich die Öffentlichkeit über das Überschwemmungsgebiet und die sich durch die Festsetzung ergebenden Rechtsfolgen informieren und es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Das Überschwemmungsgebiet der Erft ist für ein hundertjährliches Hochwasserereignis ermittelt worden. Es erstreckt sich auf Flächen in den Städten Neuss und Grevenbroich. Eine erste Übersicht über das Überschwemmungsgebiet kann der Übersichtskarte im Maßstab 1:40.000 entnommen werden. Die detaillierte Darstellung der betroffenen Flächen und Grenzen des Überschwemmungsgebietes ergibt sich aus den Karten im Maßstab 1:5.000. Das Überschwemmungsgebiet ist jeweils in hellblauer Farbe dargestellt.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten die Schutzbestimmungen des Landeswassergesetzes, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen.

Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt zusammen mit den Karten in der Zeit

vom 17.01.2022 bis einschließlich zum 16.03.2022

bei den folgenden Behörden aus:

  • Stadt Grevenbroich, Neues Rathaus, Rathauserweiterungsbau, Fachbereich Stadtplanung/ Bauordnung, Ostwall 6, 41515 Grevenbroich
    • Es wird um vorherige Terminabsprache unter den Telefonnummern 02181 608-439 oder -440 gebeten.
  • Stadt Neuss, Rathaus, 2. Etage, Zimmer 3.802, zu erreichen über den Eingang 5 (Michaelstraße 50, 41460 Neuss)
    • Es wird dringend empfohlen, Termine zur Einsichtnahme der Unterlagen frühzeitig im Vorfeld unter 02131 906101 zu vereinbaren bzw. per Mail an stadtplanungatstadt.neuss.de (stadtplanung[at]stadt[dot]neuss[dot]de) zu richten.
  • Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Zimmer 413
    • Es wird um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 0211 475-4358 gebeten.

Es sind die jeweils aktuell gültigen Corona-Regelungen zu beachten.   

Darüber hinaus kann das ermittelte Überschwemmungsgebiet auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden unter: http://url.nrw/offenlage

Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahmen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei den o.g. Auslegungsstellen unter Angabe des Aktenzeichens 54.03.02-35 zu erheben. Die Erhebung einer fristgerechten Stellungnahme setzt voraus, dass eine sachgerechte Begründung aus ihr hervorgeht, zudem muss die Stellungnahme unterschrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen sein.

Die erhobenen Einwendungen werden bei der Bezirksregierung Düsseldorf geprüft.