Hochwasserschutz (Symbolbild)
12.04.2023

Bezirksregierung setzt Überschwemmungsgebiet der Erft im Bereich Neuss und Grevenbroich fest

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet der Erft von Kilometer 0,5 bis Kilometer 27,7 im Regierungsbezirk Düsseldorf durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt.

Das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist somit abgeschlossen. Die Verordnung tritt am 13.04.2023 in Kraft. Das Überschwemmungsgebiet betrifft die Flächen der Erft im Bereich der Städte Neuss und Grevenbroich.

Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen, wenn ein Gebiet ein bedeutsames Hochwasserrisiko aufweist oder für die Hochwasserentlastung und Rückhaltung benötigt wird. Hierzu sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen statistisch einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist. Hochwasser ist ein natürliches Ereignis, das z.B. durch starke Regenfälle entsteht und zu einer Überflutung der anliegenden Flächen führt.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Regeln und Verbote, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen.

Mit der Festsetzung sind keinerlei bauliche Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich lediglich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis entsteht. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger.

Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes können bei den Städten Neuss und Grevenbroich sowie bei der Bezirksregierung Düsseldorf während der Dienstzeiten eingesehen werden. Darüber hinaus kann das ermittelte Überschwemmungsgebiet auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf aufgerufen werden unter:
ttps://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasser/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete