Abwasserbehandlungsanlage (Symbolbild)
06.01.2023

Errichtung einer Vorbehandlungsanlage für Abwässer bei Bayer Wuppertal: Unterlagen liegen aus

Die Bayer AG hat am 07.09.2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Abwasserbehandlungsanlage nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt.

Errichtung einer Vorbehandlungsanlage für Abwässer bei Bayer Wuppertal: Unterlagen liegen aus

Die Bayer AG betreibt als Eigentümerin auf dem Bayer-eigenen Gelände in Wuppertal Rutenbeck eine Werkskläranlage zur Behandlung der Abwässer aus den Produktionsanlagen am Standort. Die wesentliche Änderung der Abwasserbehandlungsanlage umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Vorbehandlungsanlage in Gebäude 814.

Der Genehmigungsantrag sowie die zugehörigen Unterlagen, die das Vorhaben, seinen Anlass, die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen sowie seine Auswirkungen erkennen lassen liegen in der Zeit vom 09.01.2023 bis einschließlich 09.02.2023 bei  folgenden Behörden zur Einsicht aus: 

1. Stadt Wuppertal 

Stadtverwaltung Wuppertal, im Raum C-382, Johannes-Rau-Platz 1 in 42275 Wuppertal:

Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

2. Bezirksregierung Düsseldorf 

Zimmer 442, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf.

Eine Terminvereinbarung ist notwendig: Herr Chilla (Tel.: 0211 475-2945; alexander.chillaatbrd.nrw.de (alexander[dot]chilla[at]brd[dot]nrw[dot]de)).

Darüber hinaus sind die Antragsunterlagen im genannten Zeitraum auch im Internet unter der Adresse http://url.nrw/offenlage einsehbar.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei der Stadt Wuppertal (Dirk.Monseesatstadt.wuppertal.de (Dirk[dot]Monsees[at]stadt[dot]wuppertal[dot]de)) innerhalb der Einwendungsfrist vom 09.01.2023 bis einschließlich 09.03.2023 unter Angabe des Aktenzeichens: 54.07.50.09-53-54/1047/2022 vorgebracht werden.