Akten (Symbolbild)
10.11.2022

Erweiterungspläne der Firma Rinnen in Moers liegen aus

Die Firma Rinnen GmbH & Co. KG Internationale Spedition, Gutenbergstraße 27, 47443 Moers, hat mit Datum vom 05.09.2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Lager- und Logistikfläche in 47445 Moers, Mollbergstraße 20, gestellt.

Am Standort Molbergstraße betreibt die Firma Rinnen bereits eine baurechtlich genehmigte Lager- und Logistikfläche, auf der im Wesentlichen geleerte und gereinigte Tankcontainer zwischengelagert werden.

Es ist nun geplant, diese Lagereinrichtungen um ein Depot zur temporären Lagerung von chemischen Stoffen in Tankcontainern zu erweitern. Dort soll zukünftig die Lagerung und/oder die transportbedingte Zwischenabstellung von Ladungseinheiten mit Gefahrgütern erfolgen. Für die Lagerung werden entsprechend der Gefahreneinstufungen separat abgegrenzte Lagerbereiche vorgesehen, so dass die Stoffe separat gelagert werden.

Der Antrag auf Genehmigung sowie die zugehörigen Unterlagen, die das Vorhaben, seinen Anlass, die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen sowie seine Auswirkungen erkennen lassen, liegen in der Zeit vom 21.11.2022 bis einschließlich 20.12.2022 an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus: 

Bezirksregierung Düsseldorf, 2. Etage, Zimmer 240a, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

Montag bis Donnerstag 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag 

08:00 Uhr bis 14:00 Uhr 

Stadt Moers, Rathaus Moers, 2. Stock im Rathaus-Altbau, Raum 2.017, Rathausplatz 1, 47441 Moers

Montag bis Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr 

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus sowohl für die Bevölkerung als auch das Personal der jeweiligen Dienststellen so gering wie möglich zu halten, wird während des gesamten Aufenthaltes das Tragen einer FFP2-Maske oder OP-Maske empfohlen.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei der Stadt Moers innerhalb der Einwendungsfrist vom 21.11.2022 bis einschließlich 03.01.2023 vorgebracht werden. Die Einwendungen müssen neben dem Namen auch die volle leserliche Anschrift der einwendenden Person enthalten.