Luftreinhaltung (Symbolbild)
05.01.2022

Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Düsseldorf liegt ab 6. Januar aus

Der Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Düsseldorf liegt ab 6. Januar 2022 einen Monat lang öffentlich aus. Die Fortschreibung des Plans ergibt sich aus dem außergerichtlichen Vergleich zwischen der Deutschen Umwelthilfe und dem Land NRW Mitte vorigen Jahres. Sie umfasst unter anderem eine umweltsensitive Verkehrssteuerung im Zulauf zur Merowinger- und der Corneliusstraße, die den Verkehrsversuch „Umweltspuren“ ablöst.

Am 1. Juni 2021 wurde der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land NRW bezüglich des Luftreinhalteplans (LRP) für Düsseldorf beendet. Die DUH, das Land NRW und die beigeladene Stadt Düsseldorf einigten sich in einem außergerichtlichen Vergleich auf ein umfangreiches Paket von Minderungsmaßnahmen zur langfristigen und dauerhaften Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes in Düsseldorf.

Aus dem Abschluss des Vergleichs ergibt sich die Pflicht zur Fortschreibung des aktuell gültigen LRP aus dem Februar 2019. Mit dem vorgelegten Entwurf durch die zuständige Bezirksregierung werden die bisher gültigen Fassungen fortgeschrieben. Die in den LRP 2008, 2013 und 2019 festgelegten Maßnahmen werden zum Teil fortgeführt, einzelne werden ersetzt:

Ein wichtiges Element ist die bereits angesprochene umweltsensitive Verkehrssteuerung im Zulauf zur Merowinger- und der Corneliusstraße, die den Verkehrsversuch „Umweltspuren“, der im LRP aus 2019 festgeschrieben war, ablöst. Des Weiteren wird die Beschleunigung des Busverkehrs durch digitale Ampelschaltungen, ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept, eine weitreichende Prüfung von Tempo 30-Anordnungen, sowie eine intensivere Förderung des Radverkehrs festgeschrieben. Hinzu kommen flankierende Maßnahmen wie beispielsweise die Kampagne Homeoffice sowie die beschleunigte Umstellung der kommunalen Flotte auf Elektroantrieb.

Ausgehend von dem Bezugsjahr 2018 prognostizieren die Abschätzungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
des Landes NRW die Einhaltung des Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ ab 2021 an allen Düsseldorfer Messstellen.

Der Planentwurf wird in der Zeit vom
6. Januar 2022 bis 7. Februar 2022
auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht: http://url.nrw/offenlage

Außerdem wird er während dieser Zeit öffentlich ausgelegt:

bei der Landeshauptstadt Düsseldorf
Technisches Verwaltungsgebäude II (TVG II)
- Info-Theke im Erdgeschoss -
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf

Die Info-Theke ist besetzt
von montags bis donnerstags: 07:30 Uhr – 16:00 Uhr
freitags: 07:30 Uhr – 13:00 Uhr

und bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Dienstgebäude Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
E-Mail: luftreinhaltungatbrd.nrw.de (luftreinhaltung[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Zimmer 240

Aufgrund der gegenwärtigen Situation während der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme bei der Bezirksregierung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: Telefon-Nr.: 0211 475-9125,
E-Mail: luftreinhaltungatbrd.nrw.de (luftreinhaltung[at]brd[dot]nrw[dot]de).

Es gelten die jeweils aktuellen Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie.

Anmerkungen zum Entwurf müssen schriftlich oder elektronisch bis spätestens 21. Februar 2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Kontaktdaten s.o.) eingehen.
Das Inkrafttreten des endgültigen Luftreinhalteplans wird gesondert bekannt gemacht.