Luftreinhaltung (Symbolbild)
22.06.2022

Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Düsseldorf liegt aus

Am 1. Juni 2021 wurde der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land NRW bezüglich des Luftreinhalteplans (LRP) für Düsseldorf beendet.

Die DUH, das Land NRW und die beigeladene Stadt Düsseldorf einigten sich in einem außergerichtlichen Vergleich auf ein umfangreiches Paket von Minderungsmaßnahmen zur langfristigen und dauerhaften Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes in Düsseldorf.

Aus dem Abschluss des Vergleichs ergibt sich die Pflicht zur Fortschreibung des aktuell gültigen LRP aus dem Februar 2019. Mit dem vorgelegten Entwurf durch die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf werden die bisher gültigen Fassungen fortgeschrieben. Die in den LRP 2008, 2013 und 2019 festgelegten Maßnahmen werden zum Teil fortgeführt, einzelne werden ersetzt:

Neben der umweltsensitiven Verkehrssteuerung im Zulauf zur Merowinger- und der Corneliusstraße, die den Verkehrsversuch „Umweltspuren“ ablöst, werden die Beschleunigung des Busverkehrs durch digitale Ampelschaltungen, ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept, eine weitreichende Prüfung von Tempo 30-Anordnungen, sowie eine intensivere Förderung des Radverkehrs festgeschrieben. Hinzu kommen flankierende Maßnahmen wie beispielsweise die Kampagne Homeoffice sowie die beschleunigte Umstellung der kommunalen Flotte auf Elektroantrieb.

Der Luftreinhalteplan wird ab dem

24. Juni 2022

auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht:

https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/immissionsschutz/luftreinhaltung/luftreinhalteplaene-im-regierungsbezirk

Außerdem wird er vom 24.06.2022 bis zum 07.07.2022 öffentlich ausgelegt:

Auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://url.nrw/offenlage

bei der Landeshauptstadt Düsseldorf
Technisches Verwaltungsgebäude II (TVG II)
- Info-Theke im Erdgeschoss -
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf

Die Info-Theke ist besetzt
von montags bis donnerstags: 07:30 Uhr – 16:00 Uhr
freitags: 07:30 Uhr – 13:00 Uhr

und bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Dienstgebäude Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
E-Mail: luftreinhaltungatbrd.nrw.de (luftreinhaltung[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Zimmer 240

Aufgrund der gegenwärtigen Situation während der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme bei der Bezirksregierung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: Telefon-Nr.: 0211 475-5253,
E-Mail: luftreinhaltungatbrd.nrw.de (luftreinhaltung[at]brd[dot]nrw[dot]de).

Es gelten die jeweils aktuellen Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie.