Dampfturbine (Symbolbild) © industrieblick - stock.abdobe.com
13.04.2023

Genehmigungsbescheid für GuD-Anlage der Kraftwerk Neuss GmbH liegt aus

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Kraftwerk Neuss GmbH einen Genehmigungsbescheid zur Errichtung und zum Betrieb einer Gas- und Dampfturbinen (GuD)-Anlage erteilt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Kraftwerk Neuss GmbH, Georg-Brauchle-Ring 52-54 in 80992 München mit Datum vom 02.03.2023 einen Genehmigungsbescheid gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Gas- und Dampfturbinen (GuD)-Anlage mit einem Abhitzekessel, zwei Hilfskesseln und zugehöriger Nebenanlagen auf dem Werksgelände der MM Neuss GmbH, Düsseldorfer Str. 182, 41460 Neuss, erteilt.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung und Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom 14.04.2023 bis einschließlich 27.04.2023 an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus

Bezirksregierung Düsseldorf
Zimmer 240a, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Montags bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Rathaus der Stadt Neuss
Zimmer 3.800 (3. Etage), Michaelstraße 50, 41460 Neuss
(zu erreichen über den Eingang 5)

Montag bis Mittwoch 09.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 09.00 bis 18.00 Uhr und Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr

Eine Einsichtnahme außerhalb der oben genannten Zeiten ist nach Absprache möglich.

Bezirksregierung Düsseldorf:
E-Mail: stefan.hartzatbrd.nrw.de (stefan[dot]hartz[at]brd[dot]nrw[dot]de), Telefon-Nr.: 0211 475-5256

Stadt Neuss:
stadtplanungatstadt.neuss.de (stadtplanung[at]stadt[dot]neuss[dot]de), Telefon-Nr.: 02131 90-6101